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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.2 - Historische Registraturen | 1509-21. Jh.
        • -1.2.3 - Städtische Justizbehörden | 1548-1850
          • +1.2.3.1 - Alte Ziviljustiz | 1548-1783
          • +Hide full view1.2.3.3 - Kriminalgericht | 1783-1850

            Vollansicht Inventory 1.2.3.3

            Feldname Inhalt
            1.1 Signatur 1.2.3.3
            1.2 Titel Magistratisches Kriminalgericht
            1.3 Zeitraum 1783-1850
            1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
            1.5 Umfang/Medium Bände: 37=0,8 Laufmeter; Schachteln: 595
            2.1 Provenienzstelle Magistratisches Kriminalgericht
            2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Im August 1783 wurde in Folge einer neuer Gerichtsordnung Josephs II. mit Wirksamkeit 1. November auch die Organisation des Wiener Magistrats neu geregelt. Für die Strafgerichtsbarkeit wurde an Stelle des Stadt- und Landgerichts ein neu geschaffener Kriminalsenat (in judicialibus criminalibus) des Magistrats mit zwölf Räten und drei Sekretären zuständig. 1841 änderte sich seine Bezeichnung in Kriminalgericht der k.k. Haupt- und Residenzstadt Wien. Die Leitung des Senats oblag einem Vizebürgermeister, dieser unterstand in dieser Funktion bis 1841 dem Bürgermeister. Der Einfluss des Bürgermeisters war jedoch auch danach durch seine Funktion als Patrimonialherr gegeben. Der Kriminalsenat entschied grundsätzlich in Mindestbesetzung (Fünfersenat) ohne Beisitzer, nur bei besonders schweren Verbrechen in voller Ratsversammlung. Mit der Aufhebung des Untertänigkeitsverbandes am 7. September 1848 endeten die obrigkeitlichen Jurisdiktionsrechte des Magistrats. Mit kaiserlicher Entschließung vom 14. Juni 1849 (RGBl 278) wurden die Grundzüge der neuen Gerichtsverfassung genehmigt. Die Übergabe der Geschäfte an die staatlichen Gerichte, die ihre Arbeit mit 1. Juni 1950 aufnahmen, beaufsichtigten am 16. Juni 1849 eingesetzte Landeskommissionen.

            Gerichtsorganisation:
            Am 1. Mai 1781 wurde unter Joseph II. eine neue Allgemeine Gerichtsordnung erlassen. Eine Änderung der Gerichtsorganisation musste folgen, da die Allgemeine Gerichtsordnung drei Instanzen vorsah. 1782 wurde die erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit in Wien auf zwei Gerichtsstände beschränkt: das Landrecht für Adelige, das magistratische Gericht und die Patrimonialgerichte für nichtadelige Personen (gewisse Ausnahmen: Militärgerichtsbarkeit, Merkantilgericht). Als 2. Instanz wurde ein Appellationsgericht für Österreich ob und unter der Enns eingerichtet (Ausnahme: kaiserlicher Reichshofrat, kaiserliche Reichskanzlei), als 3. Instanz bestand die Oberste Justizstelle. Diese in der josephinischen Zeit geschaffene Gerichtsorganisation blieb im Wesentlichen bis 1848 erhalten.

            Zuständigkeiten:
            Die Kompetenz des Wiener Stadt- und Landrichters (bis 1783) hatte sich örtlich auf den Bereich des Burgfriedens beschränkt. „Durchlöchert wurde diese Zuständigkeit im Bereich der „niederen Gerichtsbarkeit vor allem durch rechtliche Befugnisse der Patrimonialen Herrschaften, die außerhalb des Burgfriedens lagen.
            Im Jahr 1787 fielen nun wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Normierung des Strafrechts bezüglich Kriminalstrafen und politischen Verbrechen: Das Kriminalprivileg der niederösterreichischen Stände wurde aufgehoben. Der Jurisdiktionsbereich des Magistratischen Kriminalsenats erstreckte sich auf die Stadt samt Vorstädten innerhalb der Linie. Dazu übernahm er die Zuständigkeit für die landesfürstlichen Beamten, die landständischen Mitglieder, die Personen geistlichen Standes, die immatrikulierten Mitglieder der inländischen Universitäten, sowie für die Verbrechen des Hochverrats, der Verfälschung öffentlicher Kreditpapiere und der Münze in Niederösterreich. Am 1. August 1788 trat die neue Kriminalgerichtsordnung (Strafprozessordnung hinsichtlich der Kriminalverbrechen) in Kraft.
            1789 wurde dem Magistrat die Verurteilung der Untertanen der k.k. Staatsherrschaft Purkersdorf (Landgericht Purkersdorf) übertragen. 1807 folgte die Jurisdiktion über Fünfhaus, Sechshaus und Währing (Herrschaft Barnabiten),1808 musste der Magistrat auch die Strafgerichtsbarkeit über die Untertanen der Stiftherrschaft Klosterneuburg übernehmen, 1809 über Traiskirchen, in weiterer Folge über die Landgerichte Jedlersdorf und Ebersdorf, 1820 über die Herrschaft St. Veit, 1822 folgte Leopoldsdorf.
            Ab 1803 schritt der Wiener Magistrat in seinem örtlichen Wirkungsbereich sowohl bei Verbrechen als auch bei "schweren Polizeiübertretungen" ein. 1806 wurde die Zuständigkeit der "minderen" Delikte (heutige Verwaltungsübertretungen) jedoch der neu gegründeten Wiener Polizei übertragen, ansonsten verblieben sie meist in der Kompetenz des politisch-ökonomischen Senats. 1847 kam es zur Schaffung einer eigenen Senatsabteilung für schwere Polizeiübertretungen.

            Das Kriminalgericht befand sich im Schrannengebäude in Wien 1., Hoher Markt 5. 1839 übersiedelte es in das neue Gebäude ("graues Haus") auf der bürgerlichen Schießstätte in der Alservorstadt (8., Landesgerichtsstraße 7-9).
            2.3 Bestandsgeschichte Skartierungsvorschriften vom 11. Mai 1840 und vom 16. Oktober 1843 (Verordnung der Obersten Justizstelle, zitiert: WStLA, Handschriften: A 85) legten folgende Fristen fest: Nach 30 Jahren zu vernichten: Rechtshilfeersuchen, Einstellungen wegen Unzurechnungsfähigkeit, wegen Verjährung; nach 50 Jahren alle übrigen Akten mit Ausnahme der Ratsprotokolle, Akten von historischem und politischem Interesse und Haupttabellen über den Geschäftsverlauf des Kriminalgerichts. Die verbliebenen Akten lagerten bis 1931 im Landesgericht.
            Laut Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1929-1931 wurden die Akten des Wiener Kriminalgerichts auf Veranlassung des Bundeskanzleramts und Justizministerium vom Landesgericht an das Archiv übergeben. Ob die Protokolle 1783-1792 und Akten 1783-1803 noch zur Zeit des Bestands des magistratischen Kriminalgerichts (vor 1. Juni 1850) oder erst beim staatlichen Landesgericht für Strafsachen vernichtet worden sind, lässt sich nicht mehr feststellen. Jedenfalls beginnen die Akten mit Einzelstücken erst 1797, in größerer Reihe 1804. Bei den meisten Jahrgängen fehlen ganze Aktenserien über verschiedene Buchstaben heraus.

            Verzeichnung des Bestands von Hanns Jäger-Sunstenau 1961; eingeschachtelt 1959-1960 von Amtsgehilfen unter Aufsicht von Pittl, der auch die Detailaufnahme erstellte.
            2.4 Übergeben von Landesgericht für Strafsachen 1931 (Acc.Nr. 3083).
            3.1 Form/Inhalt Normalien, Geschäftsprotokolle und Akten der Kriminalprozesse über die in den Jurisdiktionsbereich des Gerichts fallenden Personen.
            3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
            3.4 Ordnung/Klassifikation Serien B 1 - B 2, A 1.
            4.1 Zugangsbestimmungen Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG].
            4.3 Sprache Deutsch
            4.5 Findhilfsmittel WStLA, Archivbehelfe in Karteiform (1.1.14.2.4): K 21.
            5.3 Verwandte Unterlagen WStLA, Hauptarchiv-Akten - Kleine Bestände (3.1.5.4), A51;
            WStLA, Handschriften (3.4): A 63, A 64, A 66, A 68, A 70, A 70/1, A 70/2, A 70/3, A 70/4 A 70/5, A 70/6 A 70/7, A 76, A 85, B 1, B 65, B 67, B 69, B 71, B 148.
            5.4 Veröffentlichungen Friedrich Hartl, Das Wiener Kriminalgericht. Strafrechtspflege vom Zeitalter der Aufklärung bis zur österreichischen Revolution, Wien/Köln/Graz 1973.
            Alfred Waldstätten, Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch, Innsbruck/Wien/Bozen 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 54).
            7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Brigitte Rigele 2006; Korrektur und Ergänzung von Susanne Claudine Pils Mai 2013
            7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
            7.2 Regeln ISAD(G)
            7.3 Datum der Beschreibung 10.03.2006
            7.3 Paraffe pil
          • +1.2.3.2 - Zivilgericht | 1783-1850
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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