1.3.2.116.105 |
M.Abt. 116 - Standesamt Wien-Margareten |
1938-2005 |
Teilbestand |
Sonderformate: 55,3 Laufmeter |
Bezirkshauptmannschaft Wien-Margareten; Standesamt Wien-Margareten beziehungsweise Wien-Wieden-Margareten |
Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den kirchlichen Behörden übernommen. Das Standesamt Wien-Margareten wurde per 1. Jänner 1939 mit Zuständigkeit für den Bezirk Margareten eingerichtet. Mit 1. Juli 1940 wurde es mit dem Standesamt Wien-Wieden (Zuständigkeit Bezirk Wieden) unter dem Namen Standesamt Wien-Wieden-Margareten zusammengeschlossen. Ab 1. Oktober 1950 führte es wieder die Bezeichnung Standesamt Wien-Margareten. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Zuständigkeit um Meidling und Liesing erweitert. Die Zuständigkeit für Liesing wurde ab 1. Jänner 1990 an das Standesamt Wien-Hietzing abgetreten. Mit 25. November 2019 schlossen drei Referate des Standesamts Wien: Wien-Innere Stadt, Wien-Margareten und Wien-Währing. Mit 2. Dezember 2019 eröffnete das Standesamt Wien-Zentrum, zuständig für die Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12 (das heißt die ehemaligen Standesämter Wien-Innere Stadt und Wien-Margareten). |
Die Abgabe der Familienbuch- und Sterbebuch-Sammelakten der Standesämter aus den Jahren 1938/39 bis 1983 an das Wiener Stadt- und Landesarchiv erfolgte aufgrund einer Weisung der Magistratsabteilung 61 (Zl. MA 61/II-30/88). Nach Letztprovenienz geordnet und verzeichnet von Herbert Tschulk, 2009 Neuaufteilung der Bestände der einzelnen Standesämter nach dem Erstprovenienzprinzip durch Manuel Swatek. |
Jahrgang 1938-1983: Magistratsabteilung 61, Standesamt Wien-Margareten 1989 (Acc.Nr. 6095), Jahrgang 1984-2005: Magistratsabteilung 26, Standesamt Wien-Margareten 2016 (Acc.Nr. 7992). |
Der Bestand enthält die Sammelakten zum Familienbuch (ab 1984 Ehebuch) und Sterbebuch des für die Personenstandsführung zuständigen Standesamtes. |
fallweise Neuzugänge |
Serien: A 1 - Familienbuchakten, A 3 - Sterbebuchakten. |
Familienbuchakten: Eingeschränkt benutzbar: Schutzfrist 75 Jahre ab Eintragung, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013]. Sterbebuchakten: Eingeschränkt benutzbar: Schutzfrist 30 Jahre ab Eintragung. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013]. |
Deutsch |
Index beim zuständigen Standesamt; Zentrales Personenstandsregister; Zentralkartothek in der Evidenzstelle, Magistratsabteilung 35. |
Matriken, Matrikenzweitschriften, zentrales Personenstandsregister sowie Geburtenbücher-Sammelakten befinden sich noch beim heute zuständigen Standesamt. |
Manuel Swatek Dezember 2008, ergänzt von Sanna Wännström (25. November 2019) |
Freigabe durch BearbeiterIn |
ISAD(G) |
15.12.2008 |
pil |