1.3.2.116.121a |
M.Abt. 116 - Standesamt Floridsdorf |
1938-2005 |
Teilbestand |
Sonderformate: 39,3 Laufmeter |
Standesamt Wien-Floridsdorf |
Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den kirchlichen Behörden übernommen. Das Standesamt Wien-Floridsdorf wurde per 1. Jänner 1939 eingerichtet. Per 1. September 1941 wurde dem Standesamt Wien-Floridsdorf das Standesamt Wien-Kagran einverleibt, per 1. Oktober 1943 das Standesamt Wien-Stammersdorf sowie per 1. Oktober 1950 das Standesamt Wien-Groß-Enzersdorf. Die Niederösterreich betreffenden Gebiete von Groß-Enzersdorf wurden per 1. September 1954 dem neu errichteten Standesamt Großenzersdorf, Niederösterreich, übertragen. Die Zuständigkeit für den 22. Bezirk wurde per 1. April 1992 dem neu errichteten Standesamt Wien-Donaustadt übertragen. Mit 4. November 2022 schlossen zwei Referate des Standesamts Wien: Wien-Brigittenau und Wien-Floridsdorf. Mit 21. November 2022 kamen die Zuständigkeiten des ehemaligen Standesamtes Floridsfort (21. Bezirk) zum Standesamt Donaustadt, das zuständig ist für die Bezirke 2, 20, 21 und 22. |
Laut Auskunft des Standesamts Floridsdorf (24. November 1988) wurden die Sammelakten des Familien- und des Sterbebuches der Standesämter Floridsdorf (1938 bis 1944 und teilweise 1945), Stammersdorf (1939 bis 1943) sowie Kagran (1939 bis 1941) im April 1945 bei einem Bombenangriff vernichtet. Die vernichteten Sammelakten des Familienbuches wurden teilweise wiederangelegt, jene des Sterbebuches nicht. Die Abgabe der Familienbuch- und Sterbebuch-Sammelakten der Standesämter aus den Jahren 1938/39 bis 1983 an das Wiener Stadt- und Landesarchiv erfolgte aufgrund einer Weisung der Magistratsabteilung 61 (Zl. MA 61/II-30/88). Nach Letztprovenienz geordnet und verzeichnet von Herbert Tschulk, 2009 Neuaufteilung der Bestände der einzelnen Standesämter nach dem Erstprovenienzprinzip durch Manuel Swatek. |
Jahrgang 1938-1983: Magistratsabteilung 61, Standesamt Wien-Floridsdorf 1988 (Acc.Nr. 5983), Jahrgang 1984-2005: Magistratsabteilung 26, Standesamt Wien-Floridsdorf 2016 (Acc.Nr. 7992). |
Der Bestand enthält die Sammelakten zum Familienbuch (ab 1984 Ehebuch) und Sterbebuch des für die Personenstandsführung zuständigen Standesamtes.
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fallweise Neuzugänge |
Serien: A 1 - Familienbuchakten, A 3 - Sterbebuchakten. |
Familienbuchakten: Eingeschränkt benutzbar: Schutzfrist 75 Jahre ab Eintragung, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013]. Sterbebuchakten: Eingeschränkt benutzbar: Schutzfrist 30 Jahre ab Eintragung. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013]. |
Deutsch |
Index beim zuständigen Standesamt; Zentrales Personenstandsregister; Zentralkartothek in der Evidenzstelle, Magistratsabteilung 35. |
Matriken, Matrikenzweitschriften, zentrales Personenstandsregister sowie Geburtenbücher-Sammelakten befinden sich noch beim heute zuständigen Standesamt. |
Beschreibung von Manuel Swatek Dezember 2008 |
Freigabe durch BearbeiterIn |
ISAD(G) |
15.12.2008 |
pil |