1.3.2.209 |
M.Abt. 209 Krankenanstaltenverbund |
(1783)-1908-1990 |
Bestand |
Bände: 2=2,1 Laufmeter; Schachteln: 76; Faszikel: 40,0 Laufmeter; Sonderformate: 1,7 Laufmeter |
MA 9>MA 16>Abt.V/5, Abt. VI/4-5 >Abt. V/4-5, Abt. E8, E9, E10 >MA II/3 > MA 17>KAV |
1904: MA XIb - Geschlossene Armenpflege für Personen über 14 Jahre 1920: MA 9 - Pflegeanstalten /Gr. III 1924: MA 9 - Wohlfahrtsanstalten /Gr III 1934: MA 16 - Geschlossene Fürsorge /Gr III 1939: Abteilung V/5 - Krankenanstalten /HA V 1939: Abteilung VI/4 - Jugendfürsorge und Versorgungsanstalten /HA VI 1939: Abteilung VI/5 - Anstaltenwirtschaftsverwaltung /HA VI 1940: Abteilung V/4 - Verwaltung der Kranken- und Wohlfahrtsanstalten /HA V 1940: Abteilung V/5 - Anstaltenwirtschaftsverwaltung /HA V 1941: Abteilung E 8 - Verwaltungsabteilung des Anstaltenamts /HA E 1941: Abteilung E 9 - Personalabteilung des Anstaltenamts /HA E 1941: Abteilung E 10 - Wirtschaftsabteilung des Anstaltenamts /HA E 1945: MA II/3 - Anstaltenverwaltung /Verw. Gr. II 1946: MA 17 - Anstaltenamt /GG V 1969: MA 17 - Anstaltenamt /GG V
1904 wurde die Magistratsabteilung XI b - Geschlossene Armenpflege für Personen über 14 Jahre eingerichtet und die Trennung vom Armenwesen vollzogen (siehe Bestand M.Abt 208). 1920 folgte die Errichtung einer selbständigen Magistratsabteilung 9 - Pflegeanstalten. Neben der geschlossenen Armenpflege für Erwachsene (Betreuung und Verrechnung) und der Verwaltung der dafür notwendigen Anstalten, fielen nun auch Verwaltungsangelegenheiten des Spitals der Stadt Wien (Kaiser-Jubiläums-Spital - Lainz), ab 1922 aller Kranken- und Pflegeanstalten der Bundeshauptstadt Wien, sowie der Waisenhäuser- Erziehungsheime, Kinderheime und Kinderherbergen in ihre Kompetenz. Die Agenden der Verpflegskosten kamen zur Magistratsabteilung 13 (Bestand M.Abt. 318). In Folge wurde 1924 der Titel auf MA 9 - Wohlfahrtsanstalten geändert. 1934 folgte die Umnennung auf Magistratsabteilung 16 - geschlossene Fürsorge - mit einer Neuformulierung der Geschäftseinteilung. 1939 wurde die Magistratsabteilung 16 aufgelöst, die Agenden auf 3 Abteilungen aufgeteilt: Abt. V/5 - Krankenanstalten /Hauptabteilung V Abt. VI/4 - Jugendfürsorge und Versorgungsanstalten /Hauptabteilung VI Abt. VI/5 - Anstaltenwirtschaftsverwaltung /Hauptabteilung VI 1940 wurden die Hauptabteilungen V und VI zum Hauptgesundheit- und Sozialamt zusammengelegt. Die Agenden fielen an die Abteilungen V/4 - Verwaltung der Kranken- und Wohlfahrtsanstalten und V/5 - Anstaltenwirtschaftsverwaltung. 1941 wurden die beiden Hauptabteilungen V und VI zur Hauptabteilung V - Volksgesundheit und Volkswohlfahrt zusammengezogen. Diese Hauptabteilung wurde in der neuen Geschäftseinteilung 1941 in Hauptabteilung E umbenannt. Innerhalb der HA bestand nun wieder ein Anstaltenamt, dem die Abteilungen V/4 und V/5 angehörten. Noch im selben Jahr wurde das Anstaltenamt allerdings wieder umorganisiert: Abt. E 8 (bisher V/4) - Verwaltungsabteilung des Anstaltenamts, erweitert um die Agenden der Verpflegsgebühren Abt. E 9 - Personalabteilung des Anstaltenamts Abt. E 10 - Wirtschaftsabteilung des Anstaltenamts 1945 wurden die drei selbständigen Abteilungen zur Magistratsabteilung: II/3 - Anstaltenverwaltung in der Geschäftsgruppe II zusammengefasst und 1946 (1948) als Magistratsabteilung 17 - Anstaltenamt der Geschäftsgruppe V zugeteilt. Zwischen 1958 und 1971 kam es nur zu geringfügigen Änderungen der Geschäftsaufgaben. 1988 bis 1992 wurde das Allgemeine Krankenhaus als eigene Magistratsabteilung 16 geführt. 1993 wurde die Magistratsabteilung 17 aufgelöst, die Agenden gingen an den neugegründeten Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV). Mit 1. Jänner 2002 wurde der Wiener Krankenanstaltenverbund in eine Unternehmung im Sinne des § 71 der Wiener Stadtverfassung umgewandelt, wobei gleichzeitig drei Teilunternehmungen sowie Anfang Juli 2004 eine weitere Teilunternehmung eingerichtet wurden (Verordnung des Gemeinderates, mit der ein Statut für die Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund erlassen wird (Abl. 2000/52; 2004/29); Aufgrund des § 71 Abs. 3 der Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 56/1999, wird das Statut für die "Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund" verordnet) |
Die Bestandsgruppe besteht aus dem Bestand des Anstaltenamtes und den Beständen der einzelnen Heil- und Krankenanstalten der Stadt Wien. Die vorhandenen Akten des Anstaltenamtes lagerten im Keller des ehemaligen Anstaltenamtes, heute KAV Wien 1., Schottenring 24. Außer den Protokollen und der allgemeinen Registratur ab 1945 fanden sich auch noch Sachakten, die weiter zurückreichten. Der Einzelakt Spiegelgrund wurde von der MA 11 unserer Direktion übergeben und hier provenienzmäßig eingereiht. Die Nachtragsserie der allgemeinen Registratur besteht aus Akten mit kurzer Skartierfrist (weniger 7-10 Jahren), die der allgemeinen Registratur entnommen und bereits vor den entsprechenden Jahren der Serie A 1 übergeben wurden. Seit 1971 verbleiben die als archivwürdig bewerteten Akten in der allgemeinen Registratur. Die Bestände der einzelnen Spitäler der Stadt Wien wurden von diesen direkt übernommen. Bei den ersten Übernahmen nach 1960 wurden die Bestände nach Spitälern getrennt aufgestellt. Obwohl später übernommen Bestände, vor allem des AKH bis zur Gründung der Krankenanstalt 1783 zurückreichen, wurden die durchgehenden Serien nicht getrennt, sondern den bereits zur Provenienz MA 17 gereihten Bestände vorangestellt oder zugeordnet. Eine später angedachte Trennung nach Erstprovenienz erschien beim Bestand AKH aufgrund der Menge nicht durchführbar. Beim Bestand der Baumgartner Höhe wurde diese Trennung durchgeführt, jedoch nicht mit dem Jahre 1922, sondern aufgrund der stärker wirksamen organisatiorischen Änderungen des Neubaus bereits 1907. Der kleine Bestand des Hanusch Krankenhauses (Wiener Gebietskrankenkasse) wurde in den 1970er Jahren vom Verwalter des Krankenhauses dem Archiv nach einer großen internen Skartierung aller alten Bestände dem Archiv übergeben. |
KAV: Acc. 6991; 7901; |
Protokolle und Akten zur allgemeinen Verwaltung der städtischen Anstalten inklusive Krankenhäusern, Kinderheimen, Obdachlosenheimen, Erziehungsheimen, Verpflegungsheimen - Geriatriezentren. |
regelmäßig Neuzugänge |
Der Bestand des Anstaltenamtes wird unter der Signatur der Bestandsgruppe geführt. Weitere Ordnung nach den Teilbeständen der einzelnen Krankenanstalten. Die Reihenfolge der Krankenanstalten entstand durch ihre erste Depotaufstellung und ist willkürlich. |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. |
1.3.2.207 Jugendamt 1.3.2.208 Sozialamt 1.3.2.212 Gesundheitsamt 1.3.2.318 Verpflegskostenstelle 2.4.3 Niederösterreichische Landesgebäranstalt 2.4.5 Niederösterreichische Landesirrenanstalt (inklusive k.k. Irrenanstalt Wien) 2.9.4 Kranken- und Heilanstalten: Sanatorium Fries, Sanatorium Svetlin, Krankenhaus Obersteinergasse, Sanatorium Auersperg |
Bis 24. 2. 2004 war bei M.Abt. 209 als K 11 die Personalkartei für Spitalsbedienstete signiert. Diese wurde auf M.Abt. 202, K 2 umsigniert, da die Kartei Bedienstete aus allen Bereichen des Magistrats betrifft. (Stürzlinger) |
Rigele |
In Bearbeitung |
20.12.2005 |