1.3.2.209.2 |
M.Abt. 209 - Otto-Wagner-Spital (früher: Psychiatrisches Krankenhaus Baumgartner Höhe; Steinhof) |
1907-20. Jh. |
Teilbestand |
Bände: 138=13,7 Laufmeter; Schachteln: 1; Faszikel: 123,7 Laufmeter; Sonderformate: 10,0 Laufmeter |
Die Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof (14., Baumgartner Höhe1) mit ihren 26 Pavillons wurde 1904 bis1907 für 2200 PatientInnen nach den modernsten Erkenntnissen gebaut und löste baulich die 1848 bis1853 errichtete Niederösterreichische Landesirrenanstalt (9, Lazarettgasse 14) mit ihren Aussenstellen ab. Die bis dahin als eine Abteilung der niederösterreichischen Landesirrenanstalt "Am Brünnlfeld " geführte 1. Universitätsklinik für Psychatrie wurde geschlossen. Da für die niederösterreichische Bevölkerung 1907 bereits die Anstalten Gugging und Mauer-Öhling zur Verfügung standen, wurde die Zuständigkeit der neuen Anstalt für nach Wien zuständige oder in Wien wohnhafte Personen beschränkt (eigene Abkommen gab es mit dem Burgenland, das über keine Anstalt verfügte). Auf diese doch wesentliche Verwaltungsänderung begründet sich die Anlegung als eigenen Bestand, obwohl die Anstalt selbst erst 1922 in Vollziehung des Trennungsgesetzes von der Gemeinde Wien übernommen wurde. Die Festsetzung des Aufnahmebezirks wird in einer Kundmachung des Bürgermeisters 1922 geregelt (LGBL. 68/1922). Das 1907 der Heil- und Pflegeanstalt benachbarte Sanatorium des Landes Niederösterreich für 356 Nervenkranke wurde bald nach der Übernahme durch die Stadt Wien auf Initiative von Julius Tandler in eine Lungenheilstätte für tuberkulose Frauen und Kinder umgewandelt (heute "Pulmologisches Zentrum"). 1941 Namensänderung in Wagner von Jauregg-Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Wien, 1945: Wiener Landesheil- und Pflegeanstalt 'Am Steinhof'"; 1962 folgte die Umbenennung der Heil- und Pflegeanstalt in Psychiatrisches Krankenhaus Baumgartner Höhe, mit 1.8. 1980 In Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner Höhe - Otto Wagner Spital. Am 22. 10. 1922 eröffnete die hier untergebrachte Trinkerheilanstalt für ca. 60 Männer und Frauen. Seit 1.6.1931 befanden sich die Männer in einem eigenen Paillon (M), während die viel kleinere Abteilung der Frauen auf dem Pavillion U untergebracht war. In der nationalsozialistischen Zeit befanden sich auf dem Gelände auch eine Arbeitsanstalt für Frauen, die Erziehungsanstalt "Am Spiegelgrund" und die Nervenklinik für Kinder "Am Spiegelgrund". sowie ein Reservelazarett der Wehrmacht. Im Pavillon 23 war 1948 ein Anhaltelager der französischen Militärregierung untergebracht. (MD 869/48) |
Vermutlich 1939 werden die am Steinhof vorhandenen Archivbestände in einem Bericht über Archivmaterial zur Erstellung der "Erbbestandsaufnahme" durch die Abteilung "Erb- und Rassenpflege" des Wiener Hauptgesundheitsamts aufgezählt. [M.Abt. 212, A 7, Sch. 2, 105: "Bericht No. 6", zitiert bei Herwig Czech, Erfassung, Selektion und "Ausmerze" (FuB 41, 2003) S. 49.] |
Acc. 7100 Jahr 2004; 7416 (Nachtrag 2010; B 13, B 14); DOEW über LBI Acc.Nr.7958; |
Der Bestand umfasst Verwaltungsunterlagen teilweise inklusive Krankengeschichten des Psychiatrischen Krankenhauses und des Sanatoriums auf der Baumgartner Höhe, der ebenfalls auf diesem Areal angesiedelten Trinkerheilstätte (1922-1942), der Frauenarbeitsanstalt (1940-1945) und eines Hilfskrankenhauses (1944). |
regelmäßig Neuzugänge |
nach Serien geordnet |
Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG]. |
31.12.9999 |
WSTLA, M.Abt. 213, A1 |
Susanne Mende, Die Wiener Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" im Nationalsozialismus, Frankfurt/Main 2000, 229 S. (= Medizingeschichte im Kontext, Bd. 3). Peter Schwarz, Mord durch Hunger. "Wilde Euthanasie" und "Aktion Brandt" am Steinhof in der NS-Zeit, https://www.doew.at/erforschen/projekte/arbeitsschwerpunkte/medizin-und-biopolitik-im-nationalsozialismus/peter-schwarz-mord-durch-hunger [26.07.2022]. Herwig Czech, Erfassung, Selektion und "Ausmerze" (FuB 41, 2003). |
Brigitte Rigele |
In Bearbeitung |
26.07.2022 |
Bg |