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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • -1.6 - Vertretungskörper | 1848-21. Jh.
        • +Hide full view1.6.1 - Gemeinderat | 1848-1934, 1945-21.Jh.

          Vollansicht Inventory 1.6.1

          Feldname Inhalt
          1.1 Signatur 1.6.1
          1.2 Titel Gemeinderat
          1.3 Zeitraum 1848-1934, 1945-21.Jh.
          1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
          1.5 Umfang/Medium Bände: 2603=69,7 Laufmeter; Schachteln: 618; Faszikel: 0,1 Laufmeter; Sonderformate: 13,7 Laufmeter; 47 Einheiten Sonderformat
          2.1 Provenienzstelle Geschäftsstelle Landtag und Gemeinderat
          2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Bei Ausbruch der Revolution 1848 wurde auf Initiative des Bürgermeisters Ignaz Czapka ein provisorischer Bürgerausschuss mit 24 (später 36) Mitgliedern gebildet, der am 15. März 1848 zusammentrat, um die Wahl eines Gemeindeausschusses vorzubereiten. Die Wahlen zum Gemeindeausschuss waren am 20. Mai 1848 abgeschlossen, daher beendete der Bürgerausschuss am 19. 5. 1848 seine Tätigkeit. Der neue Gemeindeausschuss konstituierte sich am 25. Mai 1848 und setzte sich aus 100 Mitgliedern (20 für die Stadt und 80 für die Vorstädte) zusammen. Der Gemeindeausschuss richtete mit 21. Juni 1848 einen Permanenzdienst im Rathaus ein, der der Bevölkerung für aktuelle Anliegen zur Verfügung stand; diese Einrichtung wurde vom Gemeinderat zunächst weitergeführt. Der Permanenzdienst führte das Permanenzprotokoll (Serie B 3).
          Am 5. Oktober 1848 wurde der neue Gemeinderat gewählt, der am 7. Oktober erstmals zusammentrat. Vorläufige Grundlage für die Rechtsordnung war das "Provisorische Gemeindegesetz" vom 17. März 1849, das jedoch durch das Patent vom 31. Dezember 1851 außer Kraft gesetzt wurde. Am 16. April 1849 wurde die "Provisorische Verfügung über die Abgrenzung des Wirkungskreises des Gemeinderats und des Magistrats der Stadt Wien" beschlossen, die den Gemeinderat als beschlussfassendes Organ mit Leitung und Aufsicht über den Magistrat als ausführendes Organ festlegt. Auf Basis der Verfassung von 1849 wurde mit Verordnung des Ministers des Inneren vom 9. März 1850 (Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Niederösterreich 1850) die "Provisorische Gemeindeordnung" für die Stadt Wien erlassen, die zu einer Neuorganisation von Verfassung und Verwaltung führte. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde am 2. und am 6. Mai 1850 beschlossen.
          Die Gemeindeordnung von 1850 sah zur Bearbeitung und Vorberatung Gemeinderatssektionen vor sowie die Bildung von Kommissionen zur Bearbeitung einzelner Materien. Die Öffentlichkeit der Sitzungen wurde festgelegt, doch zugleich die Möglichkeit auf Vertraulichkeit (auf Antrag) geschaffen. Der Gemeinderat bestand zunächst aus 120, ab 1884 aus 138 Mitgliedern, die in drei Wahlkörpern nach Zensuswahlrecht gewählt wurden. Von Anfang an wurden ausführliche handschriftliche Protokolle (Serie B 6) geführt, die seit dem 11. Februar 1851 regelmäßig von Bürgermeister, Schriftführer und einem Gemeinderat unterfertigt wurden. Durch das Patent vom 31. Dezember 1851 wurde die Staatsverfassung und die daraus abgeleiteten Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt und blieben bis 1860 sistiert.

          Am 26. November 1860 wurde mittels Ministerialverordnung die Gemeindeverordnung von 1850 wieder in Kraft gesetzt, und im Frühjahr 1861 wurden wieder Kommunalwahlen ausgeschrieben. Am 9. April 1861 fand die Eröffnungssitzung des Gemeinderats statt, der aus seiner Mitte den Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter wählten. Bereits im Gemeindestatut von 1850 war festgelegt worden, dass die Protokolle im Gemeindearchiv aufzubewahren seien. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. November 1861 wurde die stenographische Aufnahme der Sitzungen beschlossen. Ab der Sitzung vom 9. April 1861 wurden die Protokolle gedruckt. Der Gemeinderatsbeschluss vom 20. Jänner 1874 bestimmte, dass die ausführliche, auf dem Stenogramm beruhende Berichterstattung in Form von Sitzungsberichten (Serie B 8) erfolgen sollte, während die bisherigen Sitzungsprotokolle nur mehr Beschlussprotokolle sein sollten.
          Im Reichsgemeindegesetz vom 5. März 1862, in dessen Artikeln V und VI der selbstständige und der übertragene Wirkungskreis der Gemeinden festgelegt wurde, wurde die Gemeindeselbstverwaltung zu einem wesentlichen Bestandteil der konstitutionellen Entwicklung. Mit dem Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 wurde dem Reichsrat die Grundsatzgesetzgebung auf dem Gebiet des Gemeinderechts entzogen und in die Zuständigkeit der Landtage verwiesen. Als Statutarstadt unterstand Wien unmittelbar dem niederösterreichischen Statthalter; der Bürgermeister war Vorsitzender des Gemeinderats und Vorstand des Magistrats, der wieder Exekutivorgan des Gemeinderats war. Der Gemeinderat war die kommunale Legislative, die Kontrolle der Verwaltung und wirkte bei bestimmten Entscheidungen der Verwaltung mit.
          Im Statut vom 20. Dezember 1890 (LGBl. Nr. 45, in Kraft mit 1. Jänner 1892) wurde die Funktionsdauer des Gemeinderats auf 6 Jahre festgelegt. Die Herausgabe eigener Sitzungsberichte wurde eingestellt, die ausführliche Berichterstattung übernahm bis 1919 das Amtsblatt.
          Mit dem Gesetz vom 24. März 1900 (NÖ LG.- und VBL Nr. 17) wurden Gemeindestatut und -wahlordnung erneuert: Ein 4. Wahlkörper als allgemeine Wählerkurie für alle Gemeindebewohner ohne Ansehen der Steuerleistung wurde geschaffen und die Zahl der Gemeinderatsmitglieder auf 158 erhöht sowie zwei Ausschüsse (für Verleihung von Heimat- und von Bürgerrecht, Disziplinarausschuss) gebildet. Ab 1904 (NÖ LG.- und VBL Nr. 1/1905 vom 28. Dezember 1904, Eingemeindung von Gemeinden und Ortsteilen links der Donau zum 21. Bezirk Floridsdorf) gab es 165 Gemeinderatsratsmitglieder.

          Am 6. März 1919 beschloss der Gemeinderat eine neue Wahlordnung (Gesetz vom 12. März 1919, Niederösterreichisches Landesgesetzblatt Nr. 37 und 38), die auf dem Prinzip des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrechts aller Staatsbürger ohne Ansehen des Geschlechts beruhte. Die ersten Wahlen nach demokratischem Wahlrecht fanden am 4. Mai 1919 statt, die erste Sitzung des neugewählten Gemeinderats am 22. Mai 1919. In diesem Jahr wurde die Reihe der Stenographischen Protokolle (Serie B 29) begonnen. Ab 1923 erfolgte die Veröffentlichung nur mehr maschinschriftlich (Gemeinderatsbeschluss vom 26. Jänner 1923), erst ab 1978 (Sitzung vom 12. September 1978) wurden sie wieder in Druck gelegt. Seit dem 31. Mai 1985 werden die Stenographischen Protokolle als Wörtliche Protokolle bezeichnet.

          1920 erfolgte eine Neuorganisation der Stadtverfassung und Verwaltung mit dem Landesgesetz vom 29. April 1920 (NÖ. LG- und VoBl. Nr. 307, in Kraft ab 1. Juni 1920), die in ihren Grundzügen noch heute in Kraft ist: Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde in allen Angelegenheiten, folgende Organe sind mit der Verwaltung betraut: Gemeinderat, Bürgermeister, Stadtsenat und die amtsführenden Stadträte, Gemeinderatsausschüsse, Bezirksvertretungen und Bezirksvorsteher, Magistrat, Kontrollamt. Der Gemeinderat wählt den Bürgermeister. Die Gemeinderatsausschüsse, gebildet aus dem zuständigen Stadtrat und einer vom Gemeinderat bestimmten Anzahl von Gemeinderäten, sind für die einzelnen Verwaltungsgruppen (Geschäftsgruppen des Magistrats) zu wählen und werden eingerichtet als beschließende Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungskreises, welche nicht anderen Gemeindeorganen zugewiesen wurden.

          Das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 (BGBl. Nr. 1) sah ein selbständiges Bundesland Wien vor. Mit Gesetz vom 10. November 1920 (LGBl. f. Wien Nr. 1/1920) wurde die neue Verfassung Wiens vom Gemeinderat (erstmals als Landtag) beschlossen. Durch das Trennungsgesetz vom 29. Dezember 1921 (LGBl. f. Wien Nr. 153/1921), in Kraft mit 1. Jänner 1922, wurde Wien endgültig von Niederösterreich getrennt und selbstständiges Bundesland. Gemeinderat und Stadtrat übernehmen seither die Funktionen von Landtag (mit eigenem Präsidium) und Landesregierung. Die Zahl der Gemeinderatsmitglieder wurde von 165 im Jahr 1923 (24. Juli 1923, LGBl. f. Wien Nr. 75/1923) zunächst auf 120 und im Jahr 1929 (20. Dezember 1929, LGBl. f. Wien Nr. 1/1930) auf 100 reduziert. In den Jahren 1920 sowie 1923 bis 1928 wurden die Stenographischen Protokolle von Gemeinderat und Landtag zusammengebunden. Neben den Stenographischen Protokollen wurden ab 1923 wieder Beschlussprotokolle (Serie B 27) geführt, die auch im Amtsblatt veröffentlicht sind. In den Jahren 1923 bis 1959 sind den Beschlussprotokollen der öffentlichen Sitzungen auch jene der vertraulichen beigebunden.1934 bis 1945 in Ständestaat und Nationalsozialismus wurde der Gemeinderat zuerst durch die „Wiener Bürgerschaft (Bestand 1.6.3), dann durch die „Ratsherren (Bestand 1.6.4) ersetzt. Nach der Befreiung Wiens 1945 wurden die demokratischen Vertretungskörper wieder eingerichtet und die Verfassung der Stadt Wien in der Fassung des Gesetzes vom 3. Juli 1931 (LGBl. f. Wien Nr. 41) wieder in Kraft gesetzt. Seit 1863 werden den Gemeinderäten vervielfältigte Tagesordnungen (Serie B 12) zu den Sitzungen vorgelegt, seit 1920 erscheinen sie gemeinsam mit jenen des Landtags. Längere Anträge oder ergänzende Unterlagen werden den Tagesordnungen als jahrweise nummerierte Beilagen (Serie B 14) angefügt.
          (Peter Csendes, Vertretungskörper. Archivinventar 1/3, 1988).
          2.3 Bestandsgeschichte 1914 bis 1918 Indizes zu Protokollen von Gemeinderatssitzung und -ausschuss für 1848 vom Archiv erstellt; seit 1977 wird von Mareen Seliger und seit 2001 von Barbara Steininger an Indizierung der Sitzungen der laufenden Periode gearbeitet (Gemeinderats- und Landtagsindex; Datenbank INFODAT Wien); Ordnung und Aufnahme durch Peter Csendes in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts.
          2.4 Übergeben von laufend; Übernahme vom Präsidium 1890: Geschäfts- und Beschlußprotokolle von einzelnen Sektionen 1848 - 1860 (Acc.Nrr. 164 - 177); Übernahme vom Präsidium 1903: Protokolle und Akten 1861 - 1870 (Acc.Nr. 1336 - 1338); weitere laufende Übernahmen vom Präsidium
          3.1 Form/Inhalt Bücher und Akten aus der Tätigkeit des Gemeinderats: Geschäftsprotokolle, Sitzungsprotokolle, Beschlussprotokolle, Sitzungsberichte, Wörtliche Protokolle, Tagesordnungen, Beilagen
          3.3 Neuzugänge regelmäßig Neuzugänge
          3.4 Ordnung/Klassifikation Serien B 1 - B 3, A 1: Provisorischer Bürgerausschuss und Gemeindeausschuss 1848,
          Serien B 4 - B 19, B 27 - B 31, A 2 - A 3, A 7, A 11 - A 13: Gemeinderat 1848 - laufend,
          Serien B 20 - B 21: Gemeinderatssektionen 1848 - 1891,
          Serien B 22, A 9: Gemeinderatskommissionen 1848 - 1891.
          Serien B 23 - B 26, B 34 - B 41, A 21: Gemeinderatsausschüsse
          4.1 Zugangsbestimmungen Protokolle der öffentlichen Sitzungen: unbeschränkt benützbar: schon vor der Archivierung öffentlich zugänglich [§ 9 (1) bzw. (2) Wr.ArchG]; sonst: gleitende Archivsperre 30 Jahre [§ 10 (1) Wr.ArchG].
          4.1 Ablauf Sperre 31.12.9999
          4.5 Findhilfsmittel Peter Csendes, Vertretungskörper. Archivinventar 1/3, 1988; Wiener Gemeinderat, Register zu den Sitzungen der Funktionsperiode 1978-1983, herausgegeben von der Magistratsdirektion der Stadt Wien - Präsidialbüro, bearbeitet vom Wiener Stadt- und Landesarchiv - Dokumentation (für den Inhalt verantwortlich: Maren Seliger), Wien 1986; Wiener Gemeinderat, Wiener Landtag. Register zu den Sitzungen der Funktionsperiode 1983-1987, herausgegeben von der Magistratsdirektion der Stadt Wien - Präsidialbüro, bearbeitet vom Wiener Stadt- und Landesarchiv - Dokumentation (für den Inhalt verantwortlich: Maren Seliger), 2 Bde., Wien 1990; Wiener Gemeinderat, Wiener Landtag. Register zu den Sitzungen der Funktionsperiode 1987-1991, herausgegeben von der Magistratsdirektion der Stadt Wien - Präsidialbüro, bearbeitet vom Wiener Stadt- und Landesarchiv - Dokumentation (für den Inhalt verantwortlich: Maren Seliger), 2 Bde, Wien 1993; Wiener Gemeinderat, Wiener Landtag. Register zu den Sitzungen der Funktionsperiode 1991-1996, herausgegeben von der Magistratsdirektion der Stadt Wien - Büro des Magistratsdirektors, bearbeitet vom Wiener Stadt- und Landesarchiv - Dokumentation (für den Inhalt verantwortlich: Maren Seliger), 2 Bde, Wien 1998; INFODAT Wien http://www.magwien.gv.at/infodat/advgliwww: Sitzungsberichte ab 1998, wörtliche Protokolle ab 2001.
          5.3 Verwandte Unterlagen WStLlA, Handschriften (3.4), A 267, B 41.
          5.4 Veröffentlichungen Stadtgemeinde Wien. Namensverzeichnis der Mitglieder des Gemeinderates, des Landtages, des Stadtsenates, der Gemeindeausschüsse und der Bezirksvertretungen der Stadt Wien (Nach dem Stande vom 1. Februar 1929) (Wien 1929).
          7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Michaela Laichmann 2004
          7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
          7.3 Datum der Beschreibung 25. 8. 2004
          7.3 Paraffe lai
        • +1.6.2 - Landtag | 1920-1934, 1945-21. Jh.
        • +1.6.3 - Bürgerschaft | 1934-1938
        • +1.6.4 - Ratsherren | 1939-1945
        • +1.6.5 - Bezirksvertretungen | 1862-2014
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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