1.6.4 |
Ratsherren |
1939-1945 |
Bestand |
Bände: 4=0,2 Laufmeter; Schachteln: 5 |
Geschäftsstelle |
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde am 15. September 1938 (GBl. für das Land Österreich Nr. 408) die Deutsche Gemeindeordnung eingeführt. Das "Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark" (Kundmachung vom 14. April 1939, GBl. Nr. 500, und Verordnung vom 10. Juni 1939 GBl. Nr. 57) setzte die Institution der "Ratsherren", 45 vom Reichsstatthalter auf sechs Jahre ernannte Personen, als beratendes Gremium ein. Sie stammten aus allen Bevölkerungsschichten, waren aber nahezu ausschließlich Parteifunktionäre. Die Ratsherren hatten nur eine beratende Funktion und waren nicht beschlussfähig. Neben ihnen fungierten noch ehrenamtliche "Beiräte" als Berater für die einzelnen Hauptabteilungen der Verwaltung. Die Ratsherren hielten öffentliche und vertrauliche (nichtöffentliche) Sitzungen ab, über die maschinschriftliche Stenographische Berichte (Serie B 1) und handschriftliche Beschlussprotokolle (Serien B 2, B3) angefertigt wurden; die Beschlussprotokolle entsprechen den Geschäftsprotokollen. Über einzelne Sitzungen liegen Niederschriften in Form knapp gefasster Sitzungsprotokolle vor. Vom 11.5.1939-16.3.1945 traten sie zu 26 öffentlichen und 25 vertraulichen Sitzungen zusammen (Peter Csendes, Vertretungskörper. Archivinventar 1/3, 1988). |
Ordnung und Aufnahme durch Peter Csendes in den 1970er Jahren des 20. JahrhundertsKonkordanz (vor 1970?) von alter und neuer Signatur: Stenographische Sitzungsberichte: alt 2 - neu B 1, Beschlußprotokoll (öffentlich): alt 3/1 - neu B 2, Beschlußprotokoll (vertraulich): alt 3/2 - neu B 3, Sitzungsniederschirften: alt 1/1 - neu B 4, Kanzleieingangsbuch: alt 3/3 - neu B 5, Personalakten etc.: alt 1/1,2 - neu A 1.
Die von Martin Stürzlinger 2006 festgelegte Signierung wurde von Heinrich Berg 2010 überarbeitet und auf die Signierung von Csendes zurückgeführt. |
Geschäftsstelle |
Bücher und Akten aus der Tätigkeit der Ratsherren |
Bestand abgeschlossen |
Serien B 1 - B 5, A 1 |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG]. |
Peter Csendes, Vertretungskörper. Archivinventar 1/3, 1988; |
Beschreibung von Michaela Laichmann 2004, Ergänzungen durch Martin Stürzlinger 2006 |
Freigabe zur Veröffentlichung |
24. 8. 2004 |
lai |