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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • -1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • +1.1 - Städtische Ämter | 15. Jh.-20. Jh.
      • +Hide full view1.9 - Ehemalige Gemeinden | 17. Jh.-1938 (1955)

        Vollansicht Inventory 1.9

        Feldname Inhalt
        1.1 Signatur 1.9
        1.2 Titel Ehemalige Gemeinden
        1.3 Zeitraum 17. Jh.-1938 (1955)
        1.4 Verzeichnungsstufe Bestandsgruppe
        1.5 Umfang/Medium Bände: 66,8 Laufmeter; Schachteln: 466; Faszikel: 245,0 Laufmeter
        2.1 Provenienzstelle Ehemalige Ortsgemeinden (Untertanenverbände bis 1848) im heutigen Wiener Stadtgebiet. Ehemalige Gemeinden (politische Gemeinden nach 1848) im heutigen Wiener Stadtgebiet.
        2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Bis 1848 bestanden Gemeinden als Untertanenverbände einer lokal zuständigen Grundobrigkeit. Nach Aufhebung der Grundherrschaft wurde mit dem Gemeindegesetz von 1849 in Österreich die politische Gemeinde als unterste Stufe des Staatsaufbaus geschaffen.
        1. Die Gemeinde als Untertanenverband bis 1848:
        Bis zur Aufhebung der Grundherrschaft 1848 stand der Grundobrigkeit (siehe Bestandsgruppe 2.1.1) die Gemeinde als Untertanenverband in den einzelnen Orten gegenüber. Nach dem rechtlichen Status unterschied man zwischen Dorf-, Markt- und Stadtgemeinden. Alle diese Gemeinden waren ähnlich aufgebaut. Sie hatten im wesentlichen drei Organe: den Gemeindevorsteher (zumeist Ortsrichter oder Amtmann genannt), den Gemeinderat und die Gemeindeversammlung. Die Vorsteher wurden in der Regel in der Gemeindeversammlung gewählt, durften aber ihr Amt erst antreten, wenn sie von der zuständigen Herrschaft die Bestätigung erhalten hatten.
        Dem Richter standen einige Männer zur Seite, die bei Gerichtsverhandlungen als Schöffen fungieren und ihn in anderen Angelegenheiten beraten sollten. Sie wurden häufig als Geschworene bezeichnet, weil sie bei Amtsantritt einen Eid zu schwören hatten, oder nach ihrer Zahl Vierer, Sechser, Achter und so weiter genannt. Die Bezeichnung Rat war nur bei größeren Gemeinden üblich. In Märkten und Städten sprach man von einem Markt- oder Stadtrat.
        Im ausgehenden Mittelalter trat die Gemeindeversammlung - allgemein Taiding genannt - mehrmals jährlich zusammen. Man unterschied zwischen „ordentlichen Taidingen, die alljährlich zu bestimmten, den Gemeindeangehörigen bekannten Terminen stattfanden, und außerordentlichen, die aus besonderen Anlässen einberufen wurden. Die Kompetenz der Gemeindefunktionäre beruhte einerseits auf Rechten, die ihnen gleichsam von der Gemeindeversammlung bei der Wahl übertragen wurden, zum Beispiel die Verwaltung des Gemeindevermögens, die Regelung der Nutzung der Gemeindeweide und des Gemeindewaldes, die Obsorge für die Instandhaltung von Straßen, Wegen und Brücken im Gemeindegebiet, das Errichten von Uferschutzbauten zur Verminderung der Hochwassergefahr und anderes. Anderseits hatte sie im Rahmen der von der Herrschaft übertragenen Aufgaben Abgaben und Steuern einzuheben, die Gemeindemitglieder zur Robot einzuteilen, die Einquartierungen auf die einzelnen Häuser zu verteilen, Übergriffe gegen herrschaftliche Rechte und Aufsässigkeit von Untertanen gegen die Obrigkeit nach Möglichkeit zu verhindern, zumindest aber sofort zu melden und so weiter.
        Bei vielen Funktionen lässt es sich nicht oder nur mit Schwierigkeiten bestimmen, ob sie im Auftrag des Gemeinwesens oder der Herrschaft ausgeübt wurden. Hierzu gehörte die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit, die Bestrafung von Polizeiübertretungen, die Schlichtung von Streitigkeiten und die Urteilsfindung bei Klagen mit geringem Streitwert, das Treffen gewerbe- und sanitätspolizeilicher Maßnahmen und vieles andere. Umfang und Ausmaß der Rechte der Gemeindefunktionäre hing von der Privilegierung des Gemeinwesens ab (nach: Helmuth Feigl, Verwaltung in Österreich. Von Maximilian I. bis zur Revolution 1848, siehe Punkt 5.4, Veröffentlichungen).

        2. Die Gemeinde als unterste politische Einheit im Staatsaufbau nach 1848:
        Seit dem provisorischen Gemeindegesetz vom 17. März 1849 bildet die Gemeinde die kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit im Staatsaufbau, sie hat darin die Grundherrschaft beziehungsweise die Grundobrigkeit abgelöst. Die Stadt Wien erhielt am 6. März 1850 eine eigene provisorische Gemeindeordnung (LG- und Regierungsblatt für das Kronland unter der Enns Nr. 21/1850). Diese verfügte die Einbeziehung der innerhalb des Burgfriedensbereichs beziehungsweise innerhalb des Linienwalls (Gürtel) gelegenen 34 Vorstädte in den Stadtbereich (heutige Bezirke 2 bis 9 und 20).
        Grundsätzlich zu unterscheiden ist die Verwaltungsgeschichte der Gemeinden innerhalb des Linienwalls, der Vorstädte, und der außerhalb des Linienwalls, der Vororte.
        Der größte Teil der Vorstädte gelangte im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts unter die Grundobrigkeit der Stadt Wien, aber erst 1861 unter die magistratische Verwaltung. Nach Aufhebung der Grunduntertänigkeit und Durchführung der Grundentlastung wurden 1850 die letzten, vom Magistrat noch nicht erworbenen Vorstädte Mariahilf, St. Ulrich, Neubau, Schottenfeld, Lichtental und Schaumburgergrund unter magistratische Verwaltung gestellt. Im Süden stimmte die Katastralgemeindegrenze mit dem 1698 festgelegten Burgfriedsbereich überein, daher kamen auch die außerhalb der Linie liegende Teile der Vorstädte Hundsturm, Matzleinsdorf, Wieden und Landstraße zu Wien. Im Norden wurde der Hauptarm der Donau (etwa heutige Alte Donau) als Grenze festgelegt. In einer Übergangsphase ab 1850 bis zur endgültigen Vereinigung und der Errichtung der Innenbezirke 1861 wurden in deren späterem Bereich unter städtischer Obrigkeit weiterhin lokal Gemeindekompetenzen wahrgenommen. Das sogenannte Februarpatent vom 26. Oktober 1861 bildete die Grundlage für eine endgültige Reform der Gemeindeverfassung und ermöglichte die administrative Vollziehung der Eingemeindung der Vorstädte. Auf Grund kaiserlicher Genehmigung vom 29. Juni 1861 übernahm der Magistrat direkt die örtliche Verwaltung.
        Die Vororte außerhalb des Linienwalls unterstanden bis 1850 größtenteils fremden Grundobrigkeiten und wurden ab 1850 eigenständige Gemeinden. Die Vororte verloren mit den Schritten der Stadterweiterung 1890/1892, 1904/1905, 1910 und 1938 jeweils ihren Status als Gemeinden und wurden der Stadt als neue Bezirke angegliedert:
        Am 19. Dezember 1890 erhielt das Gesetz vom 5. Mai 1890 über die Eingemeindung der Vororte durch die Ausdehnung des Wiener Verzehrungssteuerrayons die kaiserliche Sanktion (NÖ.LG und VoBl. Nr. 45/1890 mit Wirksamkeit 1. Jänner 1892). Dies betraf die Gemeinden: Simmering, Kaiser-Ebersdorf, Ober-Meidling, Unter-Meidling, Altmannsdorf, Gaudenzdorf, Hetzendorf, Hietzing, Baumgarten, Breitensee, Hacking, Hütteldorf, Lainz, (Teile von) Mauer und Hadersdorf, Penzing, Ober-Sankt Veit, Unter-Sankt Veit, Speising, Rudolfsheim, Sechshaus, Fünfhaus, Ottakring, Neulerchenfeld, Hernals, Dornbach, Neuwaldegg, Währing, Gersthof, Neustift am Walde, Pötzleinsdorf, Salmannsdorf, Weinhaus, Ober-Döbling, Unter-Döbling, Grinzing, Heiligenstadt, Josefsdorf, Kahlenbergerdorf, Nußdorf, Ober-Sievering, Unter-Sievering, Brigittenau.
        Die links der Donau liegenden Gemeinden Floridsdorf, Leopoldau, Kagran, Hirschstetten, Stadlau, Aspern und Teile von Strebersdorf und Stammersdorf wurden mit Gesetz vom 28. Dezember 1904 (NÖ. LG und VoBl. Nr. 1/1905) eingemeindet und bildeten den 21. Bezirk; 1910 erfolgte die Eingemeindung der Restgemeinde Strebersdorf und von Teilen der Gemeinden Mauer und Hadersdorf-Weidlingau.
        Am 1. Oktober 1938 (Gesetzblatt der Stadt Wien Nr. 443/18. Oktober 1938) wurden 97 niederösterreichische Gemeinden inkorporiert und in den Bezirken 14, 21, 22 (Großenzersdorf), 23 (Schwechat), 24 (Mödling), 25 (Liesing) und 26 (Klosterneuburg) zusammengefasst. Die Stadterweiterung von 1938 wurde 1946 teilweise wieder rückgängig gemacht, die tatsächliche Rückgliederung der entsprechenden Gemeinden erfolgte wegen des Widerstandes der Alliierten Behörden erst 1954 (BGBl. 110/1954). Bei Wien verblieben die Gemeinden Oberlaa, Rothneusiedl, Unterlaa (alle 10. Bezirk), Albern (11. Bezirk), Hadersdorf-Weidlingau (14. Bezirk), Stammersdorf (21. Bezirk), Breitenlee, Eßling, Süßenbrunn (alle 22. Bezirk) sowie Atzgersdorf, Erlaa, Inzersdorf, Kalksburg, Rodaun, Liesing und Siebenhirten (alle 23. Bezirk).
        (nach: Wolfgang Mayer, Ein- und Ausgemeindungen, siehe Punkt 5.4, Veröffentlichungen).

        2.3 Bestandsgeschichte Manche Gemeinden hatten Unterlagen der Untertanenverbände vor 1848 (Gemeine/Gemeinde) als Rechtsvorgänger enthalten. Ebenso enthielten einige Bestände Akten, die mit der Fortführung einer entsprechenden Kompetenz von der Grundobrigkeit an die Gemeinde gelangt sind (zum Beispiel Bausachen). Diese wurden, wenn möglich, im Zuge einer Provenienzbereinigung von Heinrich Berg ab 1988 zur entsprechenden Herrschaft im Bestand Patrimoniale Verwaltung und Justiz (2.1.1) rückgereiht.
        Ab 1925 wurden die Bestände der ehemaligen Vorstädte und Vororte vom Archiv übernommen. 1939 kamen die Bestände der ehemaligen Gemeinden des nun erweiterten "Großwien" hinzu.
        Die Bestände der 1939 eingemeindeten und 1954 wieder ausgegliederten niederösterreichischen Gemeinden wurden ab 1955 rückgestellt (siehe Liste unten). Ein Teil davon ist seither verloren gegangen. Erst 1957 wurde von der Magistratsabteilung 61 das Volkszählungsmaterial der Vorortegemeinden 1830 bis 1880 übergeben und 1959 von Franz Pittel (Amtszeit 1953-1961) den jeweiligen Gemeinden zugeordnet.
        Geordnet und verzeichnet wurden die Bestände der einzelnen Gemeinden hauptsächlich von Rudolf Geyer (Amtszeit 1925-1956, Direktor ab 1945) , Hanns Jäger-Sunstenau (Amtszeit 1947-1974), Max Kratochwill (Amtszeit 1947-1976, Direktor ab 1957) und teilweise überarbeitet von Heinrich Berg (seit 1988).
        Die Bestände der ehemaligen Gemeinden enthalten keine Toten- oder Totenbeschauprotokolle sowie Friedhofsverzeichnisse. Diese Bücher sind bei der Eingemeindung nach Wien von der Gemeinde an die städtische Friedhofsverwaltung übergeben worden und vor 1940 vom Archiv als geschlossener Bestand übernommen und signiert worden. Sie sind heute Teil des Bestandes " Friedhofsbücher und Sterbeverzeichnisse" (1.2.4.3). Beim Bestand ehemalige Gemeinden verblieben sind hingegen Unterlagen zur allgemeinen Friedhofsverwaltung.
        Die Ordnungsarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. In manchen Beständen befinden sich auch noch Akten der Amtsstellen der Bezirkshauptmannschaften und der Magistratischen Bezirksämter enthalten, die noch bereinigt werden müssen.
        Archiv der Gemeinde Achau rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Andlersdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Biedermannsdorf am 3.1.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Bisamberg am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Breitenfurt am 8.8.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Brunn am Gebirge am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Dornbach am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Enzersfeld am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Ebergassing am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Fischamend Markt am 19.10.1954 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Fischamend Dorf am 19.10.1954 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gramatneusiedl am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Flandorf am 29.11.1954 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Franzensdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gaaden am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gerasdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gugging am 17.1.1961 an die Stadt Klosterneuburg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gießhübel am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Glinzendorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Groß-Enzersdorf am 28.7.1959 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Großhofen am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Grub rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gumpoldskirchen am 17.3.1959 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Guntramsdorf am 16.1.1962 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Hagenbrunn am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Gutenhof am 20.4.1955 an die Gemeinde Himberg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Hennersdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Himberg am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Hinterbrühl am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Kaltenleutgeben rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Alt-Kettenhof am 12.11.1956 an die Stadt Schwechat rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Neu-Kettenhof am 12.11.1956 an die Stadt Schwechat rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Kledering am 12.11.1956 an die Stadt Schwechat rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Klein-Engersdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Kleinneusiedl am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Königsbrunn am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Höflein am 17.1.1961 an die Stadt Klosterneuburg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Kierling am 17.1.1961 an die Stadt Klosterneuburg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Kritzendorf am 17.1.1961 an die Stadt Klosterneuburg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Laab rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Langenzersdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Oberlanzendorf am 20.4.1955 an die Gemeinde Lanzendorf rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Unterlanzendorf am 20.4.1955 an die Gemeinde Lanzendorf rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Laxenburg am 20.6.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Leopoldsdorf am 15.2.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Mannsdorf am 15.11.1954 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Mannswörth am 12.11.1956 an die Stadt Schwechat rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Maria Enzersdorf am 21.2.1958 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Maria Lanzendorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Mödling am 21.7.1956 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Moosbrunn am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Mühlleiten am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Münchendorf rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Pellendorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Oberhausen am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Perchtoldsdorf am 7.1.1958 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Probstdorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Purkersdorf am 21.2.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Raasdorfam 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Rannersdorf am 12.11.1956 an die Stadt Schwechat rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Rauchenwarth am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Rutzendorf am 11.1.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Schönau am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Schwadorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Schwechat am 12.1.1956 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Seyring am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Sittendorf rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Sparbach rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Sulz am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Velm am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Vösendorf rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Weidling am 17.1.1961 an die Stadt Klosterneuburg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Weidlingbach am 17.1.1961 an die Stadt Klosterneuburg rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Weissenbach am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Wienerherberg am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Wiener Neudorf am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Wittau am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Zwölfaxing am 20.4.1955 rückgestellt
        Archiv der Gemeinde Wöglerin am 20.4.1955 an die Gemeinde Sulz rückgestellt
        2.4 Übergeben von Ab 1925 vor allem von den zuständigen Magistratischen Bezirksämtern und Bezirkshauptmannschaften, aber auch in Einzelfällen von der Rechnungsamtsdirektion und der Magistratsabteilung 61 (Volkszählungsmaterial). Für wenige Serien und für wenige Stücke bleibt die Übergabe ungeklärt (siehe jeweiligen Bestand): Rechnungsamtsdirektion 1925: Akten und Bücher (Acc.Nr. 2904, AZ 2077/1925); Bezirkshauptmannschaft Simmering, Bezirkshauptmannschaft Hietzing, Bezirkshauptmannschaft Ottakring und Bezirkshauptmannschaft Döbling 1935: Bücher und Akten (Sitzungsprotokolle, Einreichprotokolle) der Vorortegemeinden des 11., 13., 16. und 19. Bezirks (Acc.Nr. 3152); Bezirkshauptmannschaft Floridsdorf 1936: Protokolle der früheren Gemeinden Jedlesee, Jedlersdorf, Floridsdorf, Kagran, Leopoldau, Donaufeld, Hirschstetten, Aspern, Strebersdorf (Acc.Nr.178); Bezirkshauptmannschaft Hietzing 1937: Akten und Bücher der Gemeinden Baumgarten, Breitensee, Hacking, Hietzing, Ober-St.Veit, Unter-St.Veit, Penzing (Acc.Nr. 3199); Bezirkshauptmannschaft Währing 1937: Akten und Bücher der Gemeinden Währing, Weinhaus, Pötzleinsdorf, Gersthof, Neustift, Salmansdorf (Acc.Nr. 3200); Bezirkshauptmannschaft Penzing 1938: Akten und Bücher der Gemeinden im 14. Bezirk (Acc.Nr. 3221); Amtsstellen des 21. Bezirks 1939: Bücher und Akten der ehemaligen Gemeinden (Acc.Nr. 3225, AZ 3850/38); Bezirkshauptmannschaft Mödling-Liesing 1939: Archiv Mödling (Acc.Nr. 3230) [Rückgabe 1956]; Amtsstelle Mauer 1939: Registratur Gemeinde Mauer (Acc.Nr. 3232); Amtsstelle Laxenburg 1939: Registraturen der Gemeinden Achau und Biedermannsdorf (Acc.Nr. 3236) [Rückgabe 1955. Die beiden letzten Einträge sollen als Beispile dienen, was mit den Unterlagen der von 1938 bis 1954 eingemeindeten niederösterreichischen Gemeinden geschah, es werden keine weiteren niederösterreichischen Gemeinden hier in dieser Beschreibung aufgenommen. Ein vollständiges Verzeichnis der zurückgegebenen Archivbeständen bietet derArchivbehelf in Ordnerform 1.9]; Bezirkshauptmannschaft und Amtsstellen des 22. Bezirks: Gemeinderregistraturen der ehemaligen Gemeinden im 22. Bezirk (Acc.Nr. 3238); aufgelöste Bezirksvertretung 14. (!) Bezirk 1939: Sitzungsprotokolle der Gemeinden Braunhirschen, Rustendorf, Reindorf, Sechshaus (Acc.Nr. 3243); vor der Türe des Archivs hinterlegt gefunden 1941: Rechnungsbücher der Gemeinden Thury, Althan und Liechtental (Acc.Nr. 3271); Amtsstellen der Bezirkshauptmannschaft Mödling 1941: Registraturen der Gemeinden (Acc.Nr. 3278); Magistratsabteilung 61, 1961: (Acc.Nr. 4133).
        3.1 Form/Inhalt Bücher und Akten aus der Verwaltung der früheren selbstständigen Gemeinden innerhalb des heutigen Wiener Stadtgebiets sowie ihrer sozialen und religiösen Institutionen.
        3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
        3.4 Ordnung/Klassifikation Ordnung und Signierung der einzelnen Bestände richten sich primär nach der Zählung der Wiener Gemeindebezirke und innerhalb dieser nach der einzelnen Gemeinde. Dabei waren die Signaturen teilweise nach der geografischen Lage und teilweise nach dem Alphabet vergeben. Signiert wurde der Bezirk mit römischen und die Gemeinde mit arabischen Zahlen. Bis 2002 blieb diese Signierung nach der Bezirkseinteilung von 1939 in Verwendung, womit auch die durch die Rückgabe von Beständen entstandenen Lücken in der Zählung bestehen blieben. Im Zuge der Übersiedlung in den Gasometer 2001 wurden die Aufstellung der Bestände und die Signaturen den bestehenden administrativen Strukturen angepasst. Die römischen Zahlzeichen wurden durch die nun insgesamt übliche Bestandssignatur in arabischen Zahlen abgelöst. Dabei blieb die ursprüngliche Reihung der Gemeinden innerhalb eines Bezirks unverändert, die Zählung der einzelnen Gemeinden folgt nun lückenlos dem vorhandenen Bestand.

        Eine Neusignierung der Bestände selbst nach diesem System steht noch aus, das heißt die Bände sind noch nach der alten Ordnung signiert.

        Konkordanz der Signaturen: alt - neu
        XXIII/1 - 11/3 - Albern,
        IX/1 - 9/1 - Alservorstadt,
        IX/7 - 9/7 - Althan,
        VIII/3 - 8/3 - Altlerchenfeld,
        XII/2 - 12/2 - Altmannsdorf,
        XXII/2 - 22/1 - Aspern,
        XXV/1 - 23/1 - Atzgersdorf,
        XIV/3 - 14/3 - Baumgarten,
        XV/1 - 15/1 - Braunhirschen,
        VIII/4 - 8/4 - Breitenfeld,
        XXII/3 - 22/2 - Breitenlee,
        XIV/2 - 14/2 - Breitensee,
        XX/1 - 20/1 - Brigittenau,
        XXI/2 - 21/1 - ,Donaufeld,
        XVII/2 - 17/2 - Dornbach,
        III/2 - 3/2 - Erdberg,
        XXV/3 - 23/2 - Erlaa,
        XXII/4 - 22/3 - Eßling,
        XXI/5 - 21/2 - Floridsdorf,
        XV/4 - 15/4 - Fünfhaus,
        XII/5 - 12/5 - Gaudenzdorf,
        XVIII/4 - 18/4 - Gersthof,
        XIX/7 - 19/7 - Grinzing,
        XXI/7 - 21/3 - Großjedlersdor,f
        VI/5 - 6/5 - Gumpendorf,
        XIII/6 - 13/6 - Hacking,
        XIV/5 - 14/5 - Hadersdorf-Weidlingau,
        XIX/8 - 19/8 - Heiligenstadt,
        XVII/1 - 17/1 - Hernals,
        XII/4 - 12/4 - Hetzendorf,
        XIII/1 - 13/1 - Hietzing,
        IX/4 - 9/4 - Himmelpfortgrund,
        XXII/9 - 22/4 - Hirschstetten,
        V/5 - 5/5 - Hundsturm,
        IV/3 - 4/3 - Hungelbrunn,
        XIV/4 - 14/4 - Hütteldorf,
        XXV/4 - 23/3 - Inzersdorf,
        II/2 - 2/2 - Jägerzeile,
        XXI/9 - 21/4 - Jedlesee,
        VIII/1 - 8/1 - Josefstadt,
        XXI/10 - 22/5 - Kagran,
        XIX/10 - 19/10 - Kahlenbergerdorf,
        XI/2 - 11/2 - Kaiserebersdorf,
        XXV/5 - 23/4 - Kalksburg,
        VI/2 - 6/2 - Laimgrube,
        XIII/3 - 13/3 - Lainz,
        III/1 - 3/1 - Landstraße,
        V/6 - 5/6 - Laurenzergrund,
        XXI/14 - 21/5 - Leopoldau,
        II/1 - 2/1 - Leopoldstadt,
        IX/5 - 9/5 - Lichtental,
        XXV/8 - 23/5 - Liesing,
        VI/4 - 6/4 - Magdalenengrund,
        V/1 - 5/1 - Margareten,
        VI/1 - 6/1 - Mariahilf,
        V/4 - 5/4 - Matzleinsdorf,
        XXV/9 - 23/6 - Mauer,
        IX/3 - 9/3 - Michelbeuern,
        VII/3 - 7/3 - Neubau,
        XVI/2 - 16/2 - Neulerchenfeld,
        XIX/3 - 19/3 - Neustift am Walde,
        XVII/3 - 17/3 - Neuwaldegg,
        V/2 - 5/2 - Nikolsdorf,
        XIX/9 - 19/9 - Nussdorf,
        XIX/1 - 19/1 - Oberdöbling,
        XXIII/10 - 10/1 - Oberlaa,
        XII/1 - 12/1 - Obermeidling,
        XIX/5 - 19/5 - Obersievering,
        XIII/4 - 13/4 - Ober-St.-Veit,
        XVI/1 - 16/1 - Ottakring,
        XIV/1 - 14/1 - Penzing,
        XVIII/3 - 18/3 - Pötzleinsdorf,
        XV/2 - 15/2 - Reindorf,
        V/3 - 5/3 - Reinprechtsdorf,
        XXV/11 - 23/7 - Rodaun,
        IX/2 - 9/2 - Rossau,
        XXIII/21 - 10/3 - Rothneusiedl,
        XV/6 - 15/6 - Rudolfsheim,
        XV/3 - 15/3 - Rustendorf,
        XIX/4 - 19/4 - Salmannsdorf,
        IV/4 - 4/4 - Schaumburgergrund,
        IV/2 - 4/2 - Schleifmühle,
        VII/2 - 7/2 - Schottenfeld,
        XV/5 - 15/5 - Sechshaus,
        XXV/12 - 23/8 - Siebenhirten,
        XI/1 - 11/1 - Simmering,
        XIII/2 - 13/2 - Speising,
        VII/1 - 7/1 - Spittelberg,
        VII/4 - 7/4 - St. Ulrich,
        XXII/17 - 22/6 - Stadtlau,
        XXI/16 - 21/6 - Stammersdorf,
        XXI/17 - 21/7 - Strebersdorf,
        VIII/2 - 8/2 - Strozzigrund,
        XXII/18 - 22/7 - Süßenbrunn,
        IX/6 - 9/6 - Thury,
        XIX/2 - 19/2 - Unterdöbling,
        XXIII/11 - 10/2 - Unterlaa,
        XII/3 - 12/3 - Untermeidling
        XIX/6 - 19/6 - Untersievering,
        XIII/5 - 13/5 - Unter-St.-Veit,
        XVIII/1 - 18/1 - Währing,
        XVIII/2 - 18/2 - Weinhaus,
        III/3 - 3/3 - Weißgerber,
        IV/1 - 4/1 - Wieden,
        VI/3 - 6/3 - Windmühle.
        4.1 Zugangsbestimmungen Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG] abgelaufen; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG].
        4.4 Beschaffenheit Die Bestände befinden sich größtenteils noch in den alten Faszikeln, so wie sie ursprünglich gelagert wurden . Sie sind daher häufig stark verschmutzt.
        4.5 Findhilfsmittel Findbehelf 1.9 (Ordner im Benützersaal); Archivinformationssystem (Datenbank)
        5.3 Verwandte Unterlagen WStLA, Konskriptionsamt (1.1.8); WStLA, Sterbeverzeichnisse und Friedhofsbücher (1.2.4.3), WStLA, Patrimoniale Verwaltung und Justiz (2.1.1); WStLA, Handschriften (3.4): einzelne Handschriften (Banntaidingbücher, Ehrenbürgerbücher, Gedenkbücher u.a.), die schon 1892 übernommen wurden, wurden in den Bestand Handschriften eingereiht.

        Die Friedhofsbücher und Totenbeschaubefunde aus den ehemaligen Gemeinden (ausgenommen Gebühren) befinden sich, soweit sie als eigene Serie im Bestand erkennbar sind, im Bestand WStLA, Friedhofsbücher und Sterbeverzeichnisse (1.2.4.3).
        5.4 Veröffentlichungen Helmuth Feigl, Verwaltung in Österreich. Von Maximilian I. bis zur Revolution 1848, in: Einführung in das Archivwesen für den Gehobenen Dienst in Archiven (Scrinium Sonderband 1, herausgegeben von Gerhard Pferschy und Peter Csendes, 2. Auflage Wien 2002)
        Wolfgang Mayer, Ein- und Ausgemeindungen, in: Österreichisches Städtebuch Bd. 7: Die Stadt Wien, herausgegeben von Peter Csendes und Ferdinand Opll, 1999.
        6.1 Anmerkungen Manchen Bestände enthalten weitere Provenienzen, die noch bereinigt werden müssen.
        7.1 Erschlossen durch ISAD-Beschreibung von Heinrich Berg und Michaela Laichmann, Juli 2004. Ergänzungen von Martin Stürzlinger 2005, 2006.
        7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
        7.3 Datum der Beschreibung 20.3.2006
        7.3 Paraffe lai
      • +1.2 - Historische Registraturen | 1509-21. Jh.
      • +1.3 - Magistratsdepartements und Magistratsabteilungen | 1892-21. Jh.
      • +1.4 - MBÄ | 1892-21. Jh.
      • +1.5 - Leitende Ämter und Behörden | 1613-21. Jh.
      • +1.6 - Vertretungskörper | 1848-21. Jh.
      • +1.7 - Städtische Anstalten und Fonds | 1264 - 20. Jh.
      • +1.8 - Städtische Unternehmungen | 1905-20. Jh.
      • +1.10 - Altmatriken | 1826-1938
      • 1.11 - Verwaltungsgericht | 01.01.2014-21.Jh.
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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