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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • -1.10 - Altmatriken | 1826-1938
        • +1.10.1 - Zivilmatrik | 1867-1938
        • +Hide full view1.10.2 - Israelitische Kultusgemeinde | 1826-1938

          Vollansicht Inventory 1.10.2

          Feldname Inhalt
          1.1 Signatur 1.10.2
          1.2 Titel Matriken-Zweitschriften der Israelitischen Kultusgemeinde
          1.3 Zeitraum 1826-1938
          1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
          1.5 Umfang/Medium Bände: 540=15,2 Laufmeter
          2.1 Provenienzstelle Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise Magistratische Bezirksämter (bis 1892); Stadtarchiv (1892 bis 1926); Magistratsabteilung 50 (1926-1938).
          2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Mit zunehmender Anerkennung der persönlichen und religiösen Freiheit der Juden im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Wiener Gemeinde. 1852 erhielt die Gemeinde ein provisorisches Statut, das 1867 definitiv wurde.
          Auf heutigem Wiener Boden bestanden daneben bis zur Eingemeindung von 1892 mehrere jüdische Gemeinden:
          Die 1868 begründete "Israelitische Kultusgemeinde im Bezirk Sechshaus" mit Sitz in Fünfhaus für den politischen Bezirk Sechshaus, die 1872 begründete "Kultusgemeinde der vereinigten Israeliten von Ottakring, Hernals und Neulerchenfeld" mit Sitz in Hernals für den politischen Bezirk Hernals, die 1880 begründete "Kultusgemeinde der vereinigten Israeliten von Währing, Weinhaus, Gersthof, Pötzleinsdorf und Salmannsdorf" mit dem Sitz in Währing für den politischen Bezirk Währing und die 1880 begründete "Israelitische Kultusgemeinde Floridsdorf" mit Sitz in Floridsdorf und einem über die Zeit ihres Bestehens wechselnden Sprengel.
          Mit dem Gesetz vom 21. März 1890 betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft (RGBl 57/1890) wurde eine flächendeckende Organisation verfügt. Die Ministerial-Verordnung vom 4. Dezember 1891 legte danach die Sprengel von 13 niederösterreichischen Kultusgemeinden fest. Das ab 1892 vergrößerte Wiener Stadtgebiet wurde zu einer Kultusgemeinde Wien zusammengefasst.
          Die Kultusgemeinde Floridsdorf, zuständig je nach der wechselnden staatlichen Organisationsstruktur zunächst für den politischen Bezirk Korneuburg, dann Korneuburg und Großenzersdorf, zuletzt auch für die Gerichtsbezirke Matzen und Marchegg, bestand bis 1907. Der nicht nach Wien eingemeindete Teil ging auf die neu gegründeten Kultusgemeinden von Großenzersdorf und Stockerau über.

          Das kaiserliche Patent vom 20. Februar 1784 ordnete auch für die Juden die Führung von Matriken durch den Rabbiner an. Ab 1790 war die Führung dem "Judenkommissär", seit 1797 der Polizei-Oberdirektion übertragen.
          Mit der Errichtung des Stadttempels 1826 wurden dort eigene Matriken begonnen, die nach einem Dekret der Niederösterreichischen Regierung vom 1. Juni 1831 jährlich mit denen der Polizeidirektion abzugleichen waren. 1848 wurden die polizeilich geführten Matriken eingestellt.
          Mit dem Gesetz vom 10. Juli 1868 betreffend die Beweiskraft der Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der Israeliten (RGBl. Nr. 12/1869) wurde die eigenständige Matrikenführung staatlich anerkannt.

          Laut Erlass des k. k. Ministeriums des Inneren vom 6. Dezember 1873 [Zl. 14102] waren die Israelitischen Kultusgemeinden verpflichtet, jährlich ihre Matrikenduplikate an die politische Bezirksbehörde abzuliefern [vgl. Schreiben des Direktors des Archivs der Stadt Wien an die Magistratsabteilung XVI am 8. 1. 1920 (WStLA, M.Abt. 438, A 1: 4/1920)].
          2.3 Bestandsgeschichte Die für die Bezirksbehörde anzufertigenden Zweitschriften wurden bis in die 1890er Jahre bei den zuständigen (Magistratischen) Bezirksämtern verwahrt. Ab 1892 übernahm das Archiv die bis dahin bestehenden älteren [Acc.Nr. 200] und in der Folge laufend die jeweils neuen Bestände von den zuständigen Bezirksämtern.
          Im Jahr 1926 kamen die vorhandenen Matrikenduplikate auf Grund eines Vorschlags des Archivdirektors an die damals für die Personenstandsführung zuständige Magistratsabteilung 50 [WStLA, M.Abt. 438, A 1 Amtsregistratur: 1429/1926] und wurden dort weiter übernommen.
          Laut einem Schreiben der Abteilung HVO 3/IX im Jahre 1940 wurden die Zweitbücher der Matriken der Israelitischen Kultusgemeinde zu diesem Zeitpunkt von der HVO 3/IX, Abteilung für Bevölkerungs- und Karteiwesen, als untere Matrikenaufsichtsbehörde von den Amtsräumen im Neuen Rathause getrennt im Amtsarchiv, 9., Wasserleitungsstr. 9 aufbewahrt [HVO 3/IX-Ltg. 219/1940].
          Während die Originalmatriken der Israelitischen Kultusgemeinde in der nationalsozialistischen Zeit von der Gemeindeverwaltung eingezogen und am 1. Juli 1941 der Abteilung „Judenmatrik, Wien 8., Albertplatz 7 übergeben wurden [Schreiben des Leiters des Ältestenrates der Juden in Wien, Dr. Josef Israel Löwenherz, an den Militärbefehlshaber für Belgien und Nordfrankreich am 8. Juli 1943, Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde, Jerusalem, 3345/1943], gibt es keinen Hinweis über die Verwendung der Zweitschriften. Anzunehmen wäre, dass diese weiterhin im Depot Wasserleitungsstraße verblieben. Sie befanden sich dort jedenfalls zum Zeitpunkt der Übergabe an das Archiv. Allerdings wurden sieben nicht näher bezeichnete Zweitschriften von Indexbänden zu den Sterbeprotokollen 1946 vom Archiv mit den Beständen des Gausippenamts (2.7.1.3) übernommen und in der Folge zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 61 abgegeben.
          1973 wurde der gesamte Bestand an Zweitschriften von der Magistratsabteilung 61 dem Archiv übergeben [Acc.Nr. 4853, WStLA, M.Abt. 438 A 1: 404/1973] und dem Bestand Konfessionelle Behörden und Anstalten zugeordnet.
          Der jetzige Bestand wurde 2003 von Heinrich Berg auf Grund des Provenienzzusammenhangs als Teilbestand des Bestandes Altmatriken (1.10) neu gebildet. Geordnet und verzeichnet von Heinrich Berg und Andrew Simon, März 2004.

          Die bis 1926 im Archiv vorhandenen Bände besitzen noch heute ihre alten Signaturzettel. Aus der Serie der vor 1926 vergebenen Signaturen fallen beim heute vorhandenen Bestand drei Signaturen heraus. Dabei ist für die alte Signatur Rep. 169 Nr. 2/2 die Lücke nach B 1/1/1 erkennbar. Bei den beiden anderen - Rep. 170 Nr. 1/174 und Rep. 169 Nr. 2/99 ist ein Verlust nicht nachvollziehbar.

          Im Bestand befanden sich auch 9 Bände von Zweitschriften der Israelitischen Kultusgemeinde Baden. Der Kontext ist ungeklärt, da Baden nicht zu Großwien in der nationalsozialistischen Zeit gehörte. Im Jahr 2006 wurden die Bände dem Niederösterreichischen Landesarchiv als für die entsprechende Bezirksbehörde zuständigem Archiv übergeben (MA 8 - A-1676/2004).
          2.4 Übergeben von Magistratsabteilung 61.
          3.1 Form/Inhalt Zweitschriften der Matriken der Israelitischen Kultusgemeinden für die staatliche Bezirksbehörde.
          3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
          3.4 Ordnung/Klassifikation Serien: B 1/1 - B 7/2. Nach der Organisationsstruktur der Israelitischen Kultusgemeinde, getrennt in Geburts-, Trauungs- und Sterbebücher sowie die jeweils zugehörigen Indizes.
          4.1 Zugangsbestimmungen Geburtsmatrik und Ehematrik eingeschränkt benützbar: Schutzfrist 100 Jahre (Geburts- und Taufmatrik) bzw. 75 Jahre (Ehematrik) ab Eintragung, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013].
          Sterbematriken unbeschränkt benutzbar: Schutzfrist nach §§ 52, 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013 abgelaufen.
          Der ganze Bestand ist aus konservatorischen Gründen grundsätzlich nur im Mikrofilm benützbar [§ 9 (3) 1 Wr.ArchG]
          4.1 Ablauf Sperre 9999
          5.1 Aufbewahrungsort Originale Erstschriften der Matriken im Matrikelamt der Israeltischen Kultusgemeinde.
          5.3 Verwandte Unterlagen WStLA, Israelitische Kultusgemeinde (2.6.4); https://familysearch.org/search/collection/2028320
          Israelitische Kultusgemeinde, Matrikenamt: Dort befinden sich neben den Matriken der Wiener Kultusgemeinden [Erstschriften] auch jene der Niederösterreichischen Kultusgemeinden [Baden 1874 - 1938, Geburten bis circa 1970; Groß Enzersdorf 1907 - 1938; Horn 1873 - 1937; Klosterneuburg 1853 - 1891; Mödling 1892 - 1934/38; Hollabrunn 1901 - 1934; St. Pölten 1863 - 1938; Stockerau/Korneuburg 1872 - 1937, Sterbematriken 1907 - 1938; Ybbs/Amstetten 1881 - 1906].
          Zweitschriften der Israelitischen Kultusgemeinde Baden befinden sich im Niederösterreichischen Landesarchiv.
          5.4 Veröffentlichungen Carl Seidl, Matrikenführung nach den in Österreich geltenden kirchlichen und staatlichen Gesetzen und Verordnungen. Handbuch in Matriken- und Ehe-Angelegenheiten (3. Auflage Wien 1897).
          Rudolf Geyer, Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matrikenführer und Familienforscher (Wien 1929).
          Walter Zeyringer - Johann Weitzenböck - Martin Koutny, Das österreichische Personenstandsrecht. Manz'sche Gesetzausgaben Sonderausgabe 67 (Wien 2. Auflage 1992, 9. Lieferung 2002).
          6.1 Anmerkungen Siehe auch WStLA, Nachlass Geyer (3.5.20), A 3, Mappe 1: Übergabeverzeichnis Matriken der Kultusgemeinde 1940.
          7.1 Erschlossen durch Beschreibung überarbeitet auf Grund der Erkenntnisse von Michaela Laichmann aus dem Accessionsbuch von Heinrich Berg, Juli 2004.
          7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
          7.3 Datum der Beschreibung 31. 08. 2006
          7.3 Paraffe lai
        • +1.10.3 - Altkatholiken | 1878-1938
        • +1.10.4 - Kirche des Hl. Sava | 1893-1916
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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