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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • -1.10 - Altmatriken | 1826-1938
        • +1.10.1 - Zivilmatrik | 1867-1938
        • +Hide full view1.10.4 - Kirche des Hl. Sava | 1893-1916

          Vollansicht Inventory 1.10.4

          Feldname Inhalt
          1.1 Signatur 1.10.4
          1.2 Titel Matriken-Zweitschriften der Kirche des Hl. Sava
          1.3 Zeitraum 1893-1916
          1.4 Verzeichnungsstufe Bestand
          1.5 Umfang/Medium Bände: 3=0,1 Laufmeter
          2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Innerhalb der Angehörigen des griechisch-orientalischen Bekenntnisses konstituierte sich 1860 eine Kirchengemeinde der in Wien lebenden Serben. 1893 kam es im Zusammenhang mit der Errichtung einer eigenen Kapelle zum hl. Sava in einem Wohnhaus im 3. Bezirk, Marokkanergasse 10/Veithgasse 3, zur Abgrenzung der Jurisdiktion gegenüber den beiden anderen griechisch-orientalischen Gemeinden (hl. Georg und hl. Dreifaltigkeit) in Wien. Der Kirche des hl. Sava sollten alle Serben angehören, die nicht türkische Staatsangehörige waren. Die Gemeinde besteht bis heute.
          Jede der drei Kirchengemeinden bildete einen eigenen Matrikenbezirk (Niederösterreichisches Landesgesetzblatt 19/1893).
          2.3 Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 1973 von der Magistratsabteilung 61 übernommen (Acc.Nr. 4853, Arch. Zl. 404/73) und dem Bestand Konfessionelle Behörden zugeordnet.
          Der Bestand wurde 2003 von Heinrich Berg aus dem Bestand Konfessionelle Behörden und Anstalten (Alte Signatur 2.6.2) ausgeschieden und zum Bestand Altmatriken (1.10) gereiht.
          2.4 Übergeben von Magistratsabteilung 61
          3.1 Form/Inhalt Geburtsbücher, Trauungsbücher und Sterbebücher der Kirche des Hl. Sava.
          3.3 Neuzugänge Bestand abgeschlossen
          4.1 Zugangsbestimmungen Geburts- und Taufmatrik eingeschränkt benützbar: Schutzfrist 100 Jahre ab Eintragung. Einsichtsrecht innerhalb der Schutzfrist für: Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird; Personen, die ein rechtliches Interesse an der Einsicht glaubhaft machen [§ 10 (2) Wiener Archivgesetz; §§ 52 und 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013].
          Trauungsmatrik, Sterbematrik unbeschränkt benutzbar: Schutzfristen nach §§ 52, 72 Personenstandsgesetz (PStG), BGBl.Nr. 16/2013 abgelaufen.
          4.1 Ablauf Sperre 31.12.2016
          5.1 Aufbewahrungsort Originale Erstschriften der Matriken im Matrikelamt der Kirche des Hl. Sava.
          5.4 Veröffentlichungen Carl Seidl, Matrikenführung nach den in Österreich geltenden kirchlichen und staatlichen Gesetzen und Verordnungen. Handbuch in Matriken- und Ehe-Angelegenheiten (3. Aufl. Wien 1897).
          Rudolf Geyer, Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matrikenführer und Familienforscher (Wien 1929).
          Walter Zeyringer - Johann Weitzenböck - Martin Koutny, Das österreichische Personenstandsrecht. Manz'sche Gesetzausgaben Sonderausgabe 67 (Wien 2. Aufl. 1992, 9. Lieferung 2002).
          7.1 Erschlossen durch Beschreibung von Heinrich Berg 2004.
          7.1 Status Bearbeitung Freigabe zur Veröffentlichung
          7.3 Datum der Beschreibung 31. 8. 2006
          7.3 Paraffe lai
        • +1.10.2 - Israelitische Kultusgemeinde | 1826-1938
        • +1.10.3 - Altkatholiken | 1878-1938
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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