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  • -Wiener Stadt- und Landesarchiv
    • +1 - Stadtarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
    • +2 - Landesarchiv | 14. Jh.-21. Jh.
      • -2.2 - Staatliche Verwaltung | 15. Jh.-20. Jh.
        • +2.2.1 - Bezirksämter und Bezirkshauptmannschaften | 1850-1938
        • +Hide full view2.2.2 - Schulverwaltung | (18.Jh.)-19. Jh.-20. Jh.

          Vollansicht Inventory 2.2.2

          Feldname Inhalt
          1.1 Signatur 2.2.2
          1.2 Titel Schulverwaltung
          1.3 Zeitraum (18.Jh.)-19. Jh.-20. Jh.
          1.4 Verzeichnungsstufe Bestandsgruppe
          1.5 Umfang/Medium Keine Angabe vorhanden
          2.1 Provenienzstelle Wiener Pflichtschulen; Wiener Stadtschulrat; Magistratsabteilung 56
          2.2 Verwaltungsgeschichte/Biografie Die Anfänge des staatlichen Schulwesens reichen in Österreich in die Regierungszeit Maria Theresias zurück. Durch die Theresianische Schulreform von 1774 wurde die öffentliche Staatsschule und eine sechsjährige Schulpflicht eingeführt. Als eine Folge des Staatsgrundgesetzes von 1867 übernahm der Staat mit Gesetz vom 25. 5. 1868 ("zusätzliche Bestimmungen über das Verhältnis der Schule zur Kirche", RGBl. 48/1868) die alleinige Schulaufsicht, der Kirche verblieb die Aufsicht über den Religionsunterricht und über das konfessionelle Schulwesen. Das Lehramt wurde allen ohne Rücksicht auf das Glaubensbekennnis zugänglich. Das Reichsvolkschulgesetz von 1869 stellte das gesamte Pflichtschulwesen auf eine einheitliche Basis und wirkt bis heute nach. Die Schulpflicht wurde auf acht Jahre ausgedehnt, der Lehrstoff der Volksschulen wurde erweitert, für 11-14 jährige wurden Bürgerschulen eingerichtet, die Lehrerausbildung verbessert. Das Schulgeld für Pflichtschulen fiel. Zahlreiche Neugründungen von Schulen und Lehranstalten waren die Folge. Als Aufsicht über die Volksschulen und Lehrerbildungsanstalten wurde in jedem Kronland ein Landesschulrat, in jedem Schulbezirk ein Bezirksschulrat und für jede Schulgemeinde ein Ortsschulrat errichtet. Die Schulaufsichtsgesetze der einzelnen Kronländer wurden in den folgenden Jahren erlassen. Für die Vollziehung der Aufgaben und die Erlassung von Ausführungsverordnungen wurde in Wien der Bezirksschulrat, ab 1922 der Stadtschulrat eingerichtet. Die zweite große Schulreform fand unter Unterrichtsminister und Präsident des Wiener Stadtschulrates (1922-1934), Otto Glöckel statt. Das dualistische System von Bürgerschule und Unterstufenmittelschule wurde durch die Einrichtung einer "Allgemeinen Mittelschule" für 10-14 jährige ersetzt. Für SchülerInnen mit physischen und psychischen Gebrechen wurden eigene Sonderschulen eingerichtet. Lehr -und Lernmittel wurden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese Entwicklung wurde 1934 und vor allem 1938 unterbrochen. Die Rechtsgrundlage für das gegenwärtige Schulwesen bilden die Schulgesetze von 1962. Eine Änderung des "verfassungsmäßigen Charakters" dieser Gesetze erfolgte 2005. Die Zuständigkeiten des Stadtschulrates werden in den Wiener Schulgesetzen geregelt.
          Zuständigkeiten:
          Gesetzgebung und Vollziehung im Schulwesen sind Bundessache. Bezüglich der äußeren Organisation (Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Schulzeit, Anzahl der SchülerInnen pro Klasse) ist die Gesetzgebung über Grundsätze Bundessache, die Vollziehung Aufgabe jedes Bundeslandes. Zur Erhaltung zählt auch die Beistellung der Lehrer, der Betreuer und des Schularztes, sowie des notwendigen Hilfspersonals zur Betreeung des Gebäudes (Schulwart etc.). Der gesetzliche Schulerhalter (Bau und Ausstattung) ist für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen das Bundesland, bzw die Gemeinde. Für die allgemeinbildenden Pflichtschulen ist der Bezirksschulrat die erste, der Landesschulrat die zweite Instanz. In Wien kommt dem Landesschulrat, der die Bezeichnung Stadtschulrat für Wien führt, auch die Zuständigkeit des Bezirksschulrates zu. Für die berufsbildenden Pflichtschulen, für die berufsbildenden mittleren und die berufsbildenden und allgemeinbildenden höheren Schulen ist der Stadtschulrat die erste, das Bundesministerium für Unterricht die zweite Instanz (Quelle: Homepage des Stadtschulrates Mai 2005 und Wiener Schulgesetz))
          2.3 Bestandsgeschichte letzte Übernahme 19?? vor der Übersiedlung des Stadtschulrates aus dem Palais Epstein, vor allem die Bestände der Berufsschulen lagerten in einer Schule in Wien 8., Pfeilgasse.
          2.4 Übergeben von Wiener Stadtschulrat ( Registratur 1871-1900; Erlässe 1918-1934; 1940-1945 Acc.Nr. 4167); Wiener Stadtschulrat (Personalakten ca. 1900-1950, Erlässe, Acc.Nr. 6764, 6767, 6771, 6772)
          3.1 Form/Inhalt Unterlagen des Bezirksschulrates (1870-1922), des Stadtschulrates (1922-1938, 1945-) des Reichsstatthalters in Wien Abteilung II A (öffentliche Volks-, Haupt- und Sonderschulen) und II C-B (Berufsschulen) 1938-1945 und einzelner Volks-, Bürger- und Pflichtschulen ab Beginn des 19. Jahrhunderts.
          4.1 Zugangsbestimmungen Gleitende Archivsperre 30 Jahre [§§ 9 (1) und 10 (1) Wr.ArchG]; erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten [§ 10 (2) Wr.ArchG]; Einsichtsrechte für Betroffene [§ 11 Wr.ArchG].
          4.1 Ablauf Sperre 31.12.9999
          7.1 Erschlossen durch Ordnung und Verzeichnung durch Jäger-Sunstenau 1962, Aufnahme der Schulchroniken 1981; Ordnung der Neuzugänge Pils 2003; ISAD durch Rigele 2005
          7.1 Status Bearbeitung In Bearbeitung
          7.3 Datum der Beschreibung Juni 2005
        • +2.2.3 - Staatliches Finanzwesen | 18. Jh.-19. Jh.
        • +2.2.4 - Vermessungsamt (Bundesvermessungsamt Wien) | 1863-20.Jh.
        • +2.2.5 - Landesarbeitsamt | ca.1925-ca.1944
        • +2.2.6 - Klosterrat | 15. Jh.-19. Jh.
        • +2.2.7 - Staatsanwaltschaft | 1939-1945
    • +3 - Sammlungen | 1208-21. Jh.
    • +4 - Landtags- und Gemeinderatsdokumentation | 1945-21. Jh.
    • +5 - Archivbibliothek | 18. Jh.-21. Jh.
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