2.3.2 |
Merkantil- und Wechselgericht |
1725-1850-(1863) |
Bestand |
Bände: 68=4,7 Laufmeter; Schachteln: 409 |
Gleichzeitig mit der Wechselordnung vom 10. September 1717, die eine Protokollierungsvorschrift für die Wiener Kauf- und Handelsleute enthält, wurde ein selbständiges Standesgericht für die Kaufleute eingeführt. Jedoch erst die Wiederholung der Wechselordnung mit kaiserlichem Patent vom 20. März 1725 führte zur Anlegung des ersten (erhaltenen) Merkantilprotokolls. Das Merkantilgericht bestand als selbständiges Kollegialgericht von 1725 bis 1749, wurde dann bis 1758 von der niederösterreichischen Regierung geführt und 1762 wieder neu eingerichtet. Joseph II. verfügte 1782 eine Aufhebung, die aber offensichtlich nicht umgesetzt wurde. 1786 wurde im Rahmen einer Neuorganisation der Wirkungsbereich des Wechselgerichts bestätigt, jedoch die Autonomie durch die Bindung der Ernennung seiner Funktionäre an eine Ernennung durch den Kaiser beschränkt. Nach 1849 erfolgte mit einer Übergangsphase die Ablösung durch das Handelsgericht. |
Handelsgericht Wien 1931: Merkantil-Protokoll, Repertorium (Acc.Nr. 3081); Handelsgericht 1937: Akten und Bücher Merkantilgericht (Acc.Nr. 3185) |
Bestand abgeschlossen |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG]. |
Stefan Wedrac, Die Anfänge der Wiener Handelsgerichtsbarkeit im 18. Jahrhundert. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 6/2 (2016) 315-323; http:/dx.doi.org/10.1553/BRGOE2016-2s315. Robert Bartsch, Wiener Gerichte im Vormärz, in: Festschrift zum einundreißigsten Deutschen Juristentag 3. bis 6. September Wien 1912, hg. vom Wiener Ortsausschuß (Wien-Leipzig 1912) 117-123 W475: Q |
In Bearbeitung |
22.02.2022 |
Bg |