1.1.8.A53 |
Volkszählung 1857 |
1857 |
157 Mappen |
Konskriptionsamt |
Mit 1777/1781 wurde eine allgemeine Konskription eingeführt. Die Konskriptionslisten wurden einer periodischen Revision unterzogen. Anfangs wurden die Pfarrsprengel als Verwaltungseinheit herangezogen, die Pfarrer führten die Listen. Mit 1804 diente die Konskription neben dem militärischen Zweck auch der „Aufnahme der Volksmenge überhaupt. Dabei wird eine explizite Unterscheidung zwischen Einheimischen und Fremden getroffen. Durch das Konskriptionspatent vom 15. Oktober 1804 wurde die Art der Zählung verändert, so dass die Aufnahme in Konskriptionsbezirken jährlich auf Bögen erfolgte. Ab 1830 fanden die Zählungen alle drei Jahre statt: 1833, 1836, 1839, 1843, 1846 und 1850. Bis zur Einführung der Volkszählung 1857 blieb die Konskription die einzige Möglichkeit, eine Evidenz über die Bevölkerung zu erhalten.
Weitere Zählungen fanden 1856 (nur Wien), 1857, 1864 und 1869/70 statt. Besonders die Jahre 1856 und 1857 spielen eine große Rolle, da sie für viele Personen die Zuständigkeit nach Wien begründet. |
Magistratsabteilung 61 1964 (Acc.Nr. 4262). |
Konskriptionsbögen (Titel: Aufnahmsbögen) für alle Häuser im Stadtgebiet (in der Grenze von 1857), die anlässlich der Volkszählung im Jahr 1857 angelegt wurden. |
Abgeschlossen |
Geordnet nach Konskriptionsbezirk (Vorstadtgrund) und Konskriptionsnummer: Innere Stadt, Leopoldstadt, Prater, Krieau (Grünau), Freudenau, Jägerzeile, Brigittenau, Zwischenbrücken, Weißgärber, Erdberg, Landstraße, Wieden, Schaumburgergrund, Laurenzergrund, Hungelbrunn, Nikolsdorf, Margareten, Hundsturm, Matzleinsdorf, Reinprechtsdorf, Mariahilf, Laimgrube, Windmühle, Magdalenengrund, Gumpendorf, Spittelberg, St. Ulrich, Neubau, Schottenfeld, Breitenfeld, Altlerchenfeld, Strozzigrund, Josefstadt, Alservorstadt, Michelbeuern, Rossau, Himmelpfortgrund, Thury, Lichtenthal und Althan. |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG |
Reproduktion unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: "Quelle: WStLA". |
Deutsch |
WStLA, Konskriptionsamt (1.1.8), B 97, B 98; Volkszählungsunterlagen der selbständigen Gemeinden vor dem Linienwall in den Beständen der einzelnen Gemeinden: WStLA, Ehemalige Gemeinden (1.9.) |
Beschreibung von Susanne Fritsch 2008, Überarbeitung von Michaela Laichmann 2008. |
Freigabe durch BearbeiterIn |
8.5.2008 |
lai |