1.3.2.215a.A1 |
Wohnhaus-Wiederaufbaufonds |
1948- |
795 Schachteln |
Magistratsabteilung 25 |
Verfahren laut Bundesgesetz vom 16. Juni 1948, betreffend die Wiederherstellung der durch Kriegseinwirkung beschädigten oder zerstörten Wohnhäuser und den Ersatz des zerstörten Hausrates (Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz), BGBl. Nr. 130/1948. |
Nach Bezirk (numerisch), dann nach Adresse (Straße alphabetisch, Ordnungsnummer) |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG. Bestellung: Einzeln erschlossen, daher einzeln zu bestellen. |
Reproduktion unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: "Quelle: WStLA". |
Deutsch |
Vollständig in WAIS erschlossen |
In Bearbeitung |
11.5.2010 |
Bg |