1.6.1.B27/1/1. Ex. |
Beschlussprotokoll : öffentliche Sitzungen (Sitzungsprotokoll); vertrauliche Sitzungen |
9.1.1923-9.2.1934, 14.2.1946-21. Jh. |
86 Bücher + 19 Schachteln |
Geschäftsordnung für den Gemeinderat § 6. (1) Über jede Sitzung des Gemeinderates ist von der Magistratsdirektion ein Amtliches Protokoll zu führen und zwei Wochen nach der Sitzung eine Woche hindurch zur Einsicht für alle Mitglieder des Gemeinderates und des Stadtsenates sowie die Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteher-Stellvertreter aufzulegen. (2) Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Protokolls sind während der Auflagefrist dem Vorsitzenden mitzuteilen, welcher, wenn er sie begründet findet, die Berichtigung veranlasst. (3) Wenn gegen das Protokoll keine Einwendung erhoben wurde beziehungsweise der Vorsitzende über solche entschieden hat, gilt dieses nach Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist beziehungsweise mit der Entscheidung des Vorsitzenden als genehmigt. (4) Das Protokoll hat die Mitteilungen des Vorsitzenden, den vollen Wortlaut oder einen Auszug des bekannt gegebenen Einlaufs, die aufgerufenen mündlichen Anfragen, die Inhaltsangaben der schriftlichen Anfragen und Anträge sowie der Mitteilungen des Bürgermeisters und der amtsführenden Stadträte, weiters die als angenommen erklärten Anträge des Stadtsenates sowie alle Beschlüsse zu enthalten. (5) Das Protokoll wird nach der Genehmigung in Druck gelegt und mit der Beilage, in die der Wortlaut der schriftlichen Anfragen und Anträge sowie der schriftlichen Beantwortung aller Anfragen aufzunehmen ist, den Mitgliedern des Gemeinderates und des Stadtsenates sowie den Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteher-Stellvertretern zugesendet. Das Original wird vom Vorsitzenden und einem Schriftführer unterfertigt und im Wiener Stadt- und Landesarchiv mit der Beilage aufbewahrt. Das Protokoll über eine öffentliche Sitzung kann von jeder Person eingesehen werden. (6) Über jede öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates wird ein wörtliches Protokoll verfasst, welches die Verhandlungen sowie den Wortlaut der aufgerufenen mündlichen Anfragen vollständig wiederzugeben hat. Dieses Protokoll ist an Hand von Tonbandaufnahmen, von stenografischen Aufzeichnungen oder durch Kombination beider Möglichkeiten aufzunehmen. Die Aufnahme auf Tonträger darf erst nach Drucklegung des Protokolls gelöscht werden. Das wörtliche Protokoll über die öffentlichen Sitzungen ist in Druck zu legen und den Mitgliedern des Gemeinderates und des Stadtsenates sowie den Bezirksvorstehern und Bezirksvorsteher-Stellvertretern zuzusenden und im Wiener Stadt- und Landesarchiv zur Einsicht für jede Person aufzulegen. Überdies ist der käufliche Erwerb zu ermöglichen. Das wörtliche Protokoll über die nicht öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates wird weder in Druck gelegt noch veröffentlicht. Den Mitgliedern des Gemeinderates und des Stadtsenates ist aber die Einsicht zu gewähren. (7) Jeder Redner erhält für einen Zeitraum von acht Tagen die schriftliche Wiedergabe seiner Ausführungen zwecks Vornahme stilistischer Korrekturen. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorsitzende über die Zulässigkeit. Werden keine Einwendungen erhoben oder erfolgt keine Rückgabe innerhalb der erwähnten Korrekturfrist, wird die Drucklegung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Sitzung und die Reinschrift des Protokolls über die nicht öffentliche Sitzung veranlasst. [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_V001_020/GEMRE_WI_90101_V001_020.html] |
Im Sommer 2007 wurden jene nichtöffentlichen Beschlussprotokolle, welche nicht gemeinsam mit den öffentlichen Beschlußprotokollen gebunden waren (also ab dem 26. 2. 1960), in der Serie B 27/2/1. Ex. separat aufgenommen (Simon, 17. 7. 2007) |
MD, Geschäftsbereich Strategie, Gruppe Allgemeine Angelegenheiten, Geschäftsstelle LT, GR. LReg. + Stadtsenat im Laufe des Jahres 2007 (Acc Nr. 7256). |
Authentische Exemplare ("Originale"). Die Protokolle sind gemäß Geschäftsordnung unterzeichnet. Angeführt sind zu jeder Sitzung das Datum, Vorsitzende, Schriftführer, Entschuldigte und Beurlaubte. Es folgt eine kurze Beschreibung der Verhandlungsgegenstände und Beschlüsse. Im Anhang finden sich nummerierte Beilagen, Anträge, Anfragen und Antworten. Die Serie umfasst bis 25. 2. 1960 auch die Protokolle der vertraulichen Sitzungen . |
Chronologische Ordnung mit Nummerierung der Sitzungen. Das einzelne Sitzungsprotokoll gibt den Ablauf der Sitzung wieder. Die einzelnen Beratungsgegenstände sind 1923-1934 mit Postnummern (entsprechend der Tagesordnung) gekennzeichent; 1946- werden die Präsidialzahl sowie die Postnummer der Tagesordnung genannt. Die Beratungsgegenstände der vertraulichen Sitzungen sind nicht nummeriert, |
Aus konservatorischen Gründen für die Benützung gesperrt [§ 9 (3) 1. Wr.ArchG]. Grundsätzlich ist die Veröffentlichung im Amtsblatt zu benützen, ansonsten, wenn notwendig, das 2. Exemplar. |
31.12.9999 |
Deutsch |
INFODAT Wien. Amtsblatt: Index. |
Vertrauliche Protokolle: 1923-1959 beigebunden, 1960-1986 extra gebunden, 1987-21. Jh. in Schachteln. |
Beschreibung von Martin Stürzlinger 2003; überarbeitet Heinrich Berg 2006. Bücher 1-25, 27-87 und Sch.26, 88-105 aufgenommen von Andrew Simon (19. 7. 2007). Sch. 26 ergänzt von Andrew Simon (6. 12. 2007). Sch. 105 neu aufgenommen unter Acc. Nr. 7256 von Andrew Simon (25. 8. 2008). Überarbeitung Heinrich Berg 2019. |
In Bearbeitung |
16.01.2019 |
Bg |