2.7.1.11.3.A3 |
Treuhandverwaltung und Liquidation der NSDAP (Hitlerbewegung), des Vereins "Braunes Haus" und des "Pressevereins" |
1933-1938 |
2 Archivschachteln |
Nach dem Verbot der NSDAP-Hitlerbewegung 1933 wurden die Partei, die Gauleitung und ihre Vereine, der „Presseverein und der „Verein Braunes Haus, in Wien behördlich aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt und zunächst unter Treuhandverwaltung gestellt. Der Treuhandverwalter hatte die Aufgabe, die Vermögenswerte festzustellen, Immobilien zu versorgen und zu verwalten. Schließlich sollte das gesamte Vermögen der Liquidation zugeführt werden. Diese Vorgänge dauerten von 1933 bis mindestens 1936. |
Die Serie enthält Aufstellungen des Vermögens sowohl der liquiden Mittel, der Mobilien sowie der Immobilien, als auch Korrespondenzen des Treuhandverwalters in Verwaltungsangelegenheiten und Briefwechsel mit ehemaligen Mitgliedern der Gauleitung. Schließlich beinhaltet die Serie Unterlagen zu den Liquidationsverfahren. |
Nach fortlaufend numerisch signierten Konvoluten geordnet: Konvolut 1 bis 4. |
Bestellung: Einzeln erschlossen, daher einzeln zu bestellen. Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr. ArchG]. |
9999 |
Reproduktion unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: quot;Quelle: WStLAquot; |
Jakob Wührer, 16.12.2014 |
Freigabe durch BearbeiterIn |
ISAD(G) |
16.12.2014 |
Wuj |