3.6.A1/3.6.12.1774.Nr.31/1774 |
Patent: Allgemeine Schulordnung |
06.12.1774 |
Allgemeine Schulordnung, für die deutschen Normal- Haupt und Trivialschulen in sämmtlichen K.K. Erbländern "12. Kinder, beiderlei Geschlechts, deren Eltern, oder Vormünder in Städten eigene Hauslehrer zu unterhalten nicht den Willen, oder nicht das Verm, Aussteller: Kaiserin Maria Theresia, Kanzleivermerk: Ad Mandatum Sacrae Caes. Regiae Majestatis proprium, |
Unbeschränkt benützbar: Schutzfristen abgelaufen [§§ 9 (1) und 10 (1 und 2) Wr.ArchG]. |
Reproduktion unter Einhaltung von Zugangsbestimmungen möglich. Für die Herstellung von Reproduktionen auf Auftrag gelten die Tarife für die Benutzung von Archivgut und Leistungen des Archives (Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2014, 02698-2014/0001-GK). Vom Wiener Stadt- und Landesarchiv hergestellte Digitalisate werden für die Weiterverwendung für nichtkommerzielle Zwecke gebühren- und genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt: CC BY-NC-ND 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de. Bezeichnung: "Quelle: WStLA". |
Daten migriert in WAIS 2017 aus patente.mdb (MSACCESS) |
Verzeichnung von Georg Rigele 1992/93, Strukturierung für Datenbank (mit formaler und vereinzelt inhaltlicher Korrektur) von Heinrich Berg, Migration in WAIS 2017 von Michaela Laichmann |
In Bearbeitung |
ISAD(G) |
10.1.2017 |
Lai |